Norm Bemessungsgrundlage für die Abgabe von alkoholischen Getränken× ▾ ‹›Gliederung Bemessungsgrundlage für die Abgabe von alkoholischen Getränken Fassungen (Gesetz) ab 01.01.1973 — BGBl. Nr. 505/1972 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.01.197331.12.2018 BGBl. Nr. 505/1972 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.1973 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Ermittlung der Bemessungsgrundlage bei gewerblichen Unternehmen auf Grund des Wareneinsatzes erworbener oder hergestellter alkoholischer Getränke§ 2Ermittlung der Bemessungsgrundlage bei gewerblichen Unternehmen auf Grund des Wareneinganges oder der vom Unternehmer selbst hergestellten alkoholischen Getränke§ 3Ermittlung der Bemessungsgrundlage bei gewerblichen Unternehmen in Anlehnung an die Getränkesteuerbemessungsgrundlage§ 4Ermittlung der Bemessungsgrundlage bei landwirtschaftlichen Betrieben§ 5Wechsel der Berechnungsart§ 6Inkrafttreten