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Sicherheitsfilmverordnung

Fassungen (Gesetz)
ab 25.01.1967 — BGBl. Nr. 34/1967 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute25.01.1967 BGBl. Nr. 34/1967 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 25.01.1967 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
ABSCHNITT IVoraussetzungen der Anerkennung als Sicherheitsfilm
  1. § 1Schwer entzündliche und schwer brennbare Filme
Bestimmungen über das Prüfungsverfahren
  1. § 2a) Prüfung der Entzündlichkeit
  2. § 3b) Prüfung der Brenndauer
ABSCHNITT IIKennzeichnung der Laufbildsicherheitsfilme und der Behälter
Kennzeichnung der Laufbildsicherheitsfilme von mehr als 34 mm Breite
  1. § 4
  2. § 5Kennzeichnung der Schmalfilme
Kennzeichnung der Behälter
  1. § 6
Anlagen
  1. Anl. 1