Norm GATT - Liste XXXII - Österreich (Handel mit Zivilluftfahrzeugen)× ▾× ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" GATT - Liste XXXII - Österreich (Handel mit Zivilluftfahrzeugen) Fassungen (Gesetz) ab 30.12.1987 — BGBl. Nr. 83/1988▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute30.12.1987 § → § BGBl. Nr. 83/1988 23.07.198029.12.1987 BGBl. Nr. 276/1980 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 30.12.1987 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1Art. 2Art. 3Art. 4Art. 5Art. 6Art. 7Art. 8Art. 9AnlagenAnl. 1Anl. 2