Rechtstracker.at

§ 8

Fassungen
01.09.2001 bis 29.10.2004
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 801.09.200129.10.2004 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 412/2004
§ 820.11.199831.08.2001 § → § BGBl. II Nr. 400/1998
§ 812.11.199719.11.1998 § → § BGBl. II Nr. 327/1997
§ 801.01.199511.11.1997 BGBl. Nr. 1020/1994 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Durchführung der Intervention von Getreide

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 1020 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 412 aus 2004,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 8

Inkrafttretensdatum

01.09.2001

Außerkrafttretensdatum

29.10.2004aufgehoben durch BGBl. II Nr. 412/2004

Index

55 Wirtschaftslenkung

Text

Prüfung der Beschaffenheit des angelieferten Getreides

Paragraph 8, (1) Der Lagerhalter hat vor der Einlagerung die Beschaffenheit des angelieferten Getreides zu prüfen. Getreide, das die Qualitätskriterien der Intervention nicht erfüllt, darf nicht eingelagert oder mit Getreide, das für die Intervention bestimmt oder bereits übernommen wurde, zusammen gelagert werden.

  1. Absatz 2,Lagerhalter und Verkäufer haben nach den Methoden der Internationalen Gesellschaft für Getreidechemie (ICC) bei jeder Anlieferung Proben zu ziehen.
  2. Absatz 3,Aus den Durchschnittsmustern ist mit Hilfe eines Probenteilers ein repräsentatives Muster der Partie (Kontraktmuster) von mindestens
    1. Ziffer eins
      fünf kg bei Gerste und Mais,
    2. Ziffer 2
      zehn kg bei Roggen, Weichweizen und Hartweizen herzustellen.
  3. Absatz 4,Ist der Verkäufer bei der Probenahme oder der Herstellung des Durchschnittsmusters nicht anwesend, so gelten die vom Lagerhalter oder vom Beauftragten der AMA oder vom Lagerhalter gemeinsam mit dem Beauftragten der AMA getroffenen Feststellungen und die erstellten Durchschnittsmuster als verbindlich.
  4. Absatz 5,Die Regelung gemäß Paragraph 10, Absatz eins, bleibt davon unberührt.

Gesetzesnummer

10007595

Dokumentnummer

NOR40021729