Norm Mitteilung und Meldung der Gas- und Strompreise - PreistransparenzG× ▾× ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Mitteilung und Meldung der Gas- und Strompreise - PreistransparenzG Fassungen (Gesetz) ab 01.04.1995 — BGBl. Nr. 231/1995 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.04.199525.04.2012 BGBl. Nr. 231/1995 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 140/2012 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 25.04.2012 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Mitteilungspflicht1. HauptstückGaspreise§ 2§ 3§ 4§ 5§ 6§ 7§ 8§ 9§ 10§ 112. HauptstückStrompreise§ 12§ 13§ 14§ 15§ 16§ 17§ 18§ 192. AbschnittStrompreise für Verbraucher mit einer Abnahme über 10 MW§ 20§ 21§ 22§ 23§ 24§ 25§ 26