Norm Ausbildung und Prüfung für den höheren schulpsychologischen Dienst× ▾ ‹›Gliederung Ausbildung und Prüfung für den höheren schulpsychologischen Dienst Fassungen (Gesetz) ab 01.01.1978 — BGBl. Nr. 161/1973 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.01.197830.06.2000 BGBl. Nr. 161/1973 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 233/2000 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.1978 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenAusbildung§ 1§ 2§ 3§ 4§ 5§ 6§ 7Prüfung§ 8§ 9§ 10§ 11