Norm Internationales Übereinkommen zur Vereinheitlichung der Methoden der Untersuchung und Bewertung der Weine× ▾ ‹›Gliederung Internationales Übereinkommen zur Vereinheitlichung der Methoden der Untersuchung und Bewertung der Weine Fassungen (Gesetz) ab 15.07.1957 — BGBl. Nr. 150/1957 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute15.07.1957 BGBl. Nr. 150/1957 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 15.07.1957 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1Art. 2Art. 3Art. 4Art. 5Art. 6Art. 7Art. 8Art. 9Art. 10AnlagenAnl. 1ANLAGE „A“ | Definition und UntersuchungsmethodenAnl. 2ANLAGE „B“ | MODELLE DER OFFIZIELLEN WEINUNTERSUCHUNGS- UND BEWERTUNGSZEUGNISSE