Norm Internationales Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Reisende und Gepäck im Eisenbahnverkehr× ▾× ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Internationales Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Reisende und Gepäck im Eisenbahnverkehr Fassungen (Gesetz) ab 28.11.1959 — BGBl. Nr. 244/1959▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute28.11.1959 § → § BGBl. Nr. 244/1959 08.06.195627.11.1959 BGBl. Nr. 188/1956 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 28.11.1959 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenKAPITEL IERRICHTUNG UND FÜHRUNG VON GRENZBAHNHÖFENZUR DURCHFÜHRUNG DER KONTROLLTÄTIGKEITArtikel 1Art. 1Artikel 2Art. 2Art. 3Artikel 3Artikel 4Art. 4Artikel 5Art. 5Artikel 6Art. 6Art. 7Artikel 7Art. 8Artikel 8KAPITEL IIPOLIZEILICHE KONTROLLE UND ZOLLABFERTIGUNGArtikel 9Art. 9KAPITEL IIIINTERNATIONALE BEFÖRDERUNG VON GEPÄCK UNDPACKSTÜCKEN UNTER ZOLLKONTROLLE INArtikel 10Art. 10KAPITEL IVArtikel 11Art. 11KAPITEL VArtikel 12Art. 12Art. 13Artikel 13Artikel 14Art. 14Art. 15Artikel 15Artikel 16Art. 16Artikel 17Art. 17AnlagenAnl. 1ANLAGE