Norm Abkommen zwischen Österreich und Italien über die Benützung des Hafens von Triest× ▾ ‹›Gliederung Abkommen zwischen Österreich und Italien über die Benützung des Hafens von Triest Fassungen (Gesetz) ab 19.05.1987 — BGBl. Nr. 228/1987 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute19.05.1987 BGBl. Nr. 228/1987 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 19.05.1987 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArtikel 1Art. 1Freier TransitArtikel 2Art. 2Gebühren für Mineralöl und seine DerivateArtikel 3Art. 3Fiskalgebühr für andere Waren als Mineralöl und seine DerivateArtikel 4Art. 4Eisenbahn und StraßenverkehrArtikel 5Art. 5Vermehrte Benützung des Hafens von TriestArtikel 6Art. 6Investitionen im Hafen von TriestArtikel 7Art. 7Gemischte KommissionArtikel 8Art. 8Inkrafttreten und GültigkeitsdauerAnlagenAnl. 1DDr. Gerald Hinteregger m. p. | Botschafter