Norm B-BS-V× ▾ ‹›Gliederung Schutz der Bundesbediensteten bei Bildschirmarbeit (B-BS-V) Fassungen (Gesetz) ab 04.12.1999 — BGBl. II Nr. 453/1999 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute04.12.1999 BGBl. II Nr. 453/1999 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 04.12.1999 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Anwendung von Bestimmungen der BS-V§ 2Durchführung der Untersuchungen§ 3Abweichungen§ 4Verbot von Ausnahmen