Norm Waffengewerbe-Verordnung× ▾ ‹›Gliederung Waffengewerbe-Verordnung Fassungen (Gesetz) ab 22.11.2008 — BGBl. II Nr. 399/2008▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute22.11.2008 § → § BGBl. II Nr. 399/2008 29.01.200321.11.2008 BGBl. II Nr. 100/2003 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 22.11.2008 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Handel mit nichtmilitärischen Waffen und nichtmilitärischer§ 2MunitionVermieten nichtmilitärischer Waffen§ 3§ 4Erzeugung, Bearbeitung und Instandsetzung militärischer Waffen und | militärischer Munition§ 5§ 6§ 7Vermittlung des Kaufes und Verkaufes von militärischen Waffen und | militärischer MunitionNichtberücksichtigung von Zeugnissen bei zehnjähriger§ 8Nichtbetätigung in einem Waffengewerbe§ 9Nichtmilitärische WaffenMilitärische Waffen§ 10§ 11