Norm Einrichtung einer Kommission zur Beobachtung der Entwicklung der Schwerarbeit× ▾ ‹›Gliederung Einrichtung einer Kommission zur Beobachtung der Entwicklung der Schwerarbeit Fassungen (Gesetz) ab 26.10.2006 — BGBl. II Nr. 403/2006 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute26.10.2006 BGBl. II Nr. 403/2006 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 26.10.2006 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Einrichtung der Kommission§ 2Aufgaben§ 3Zusammensetzung der Kommission§ 4Bestellung und Abberufung der Mitglieder und ihrer StellvertreterInnen§ 5Vorsitz in der Kommission§ 6Sitzungen§ 7Büro§ 8Kosten der Kommission