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Transparenz-Verordnung (TransV)

Fassungen (Gesetz)
ab 20.07.2007 — BGBl. II Nr. 175/2007 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
20.07.200702.01.2018 BGBl. II Nr. 175/2007 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 392/2017
Gliederung Fassung vom 20.07.2007 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. AbschnittInhalte von Zwischenberichten
  1. § 1Mindestinhalt des nicht konsolidierten verkürzten Abschlusses
2. AbschnittMeldungen über Änderungen bedeutender Beteiligungen
  1. § 2Höchstdauer des üblichen kurzen Abrechnungszyklus
  2. § 3Market Maker
  3. § 4Kalender der Handelstage
  4. § 5Mitteilungspflicht
  5. § 6Zeitpunkt der Kenntnis des Erwerbs, der Veräußerung oder der Möglichkeit der Ausübung der Stimmrechte
  6. § 7Unabhängigkeitsanforderungen an Verwaltungsgesellschaften und Wertpapierfirmen
  7. § 8Derivative Instrumente
3. AbschnittGleichwertigkeit von vorgeschriebenen Informationen aus Drittländern
  1. § 9Gleichwertigkeit in Bezug auf Lageberichte in Jahresfinanzberichten
  2. § 10Gleichwertigkeit in Bezug auf Halbjahreslageberichte
  3. § 11Gleichwertigkeit in Bezug auf Erklärungen der gesetzlichen Vertreter des Emittenten
  4. § 12Gleichwertigkeit in Bezug auf Quartalsfinanzberichte
  5. § 13Gleichwertigkeit in Bezug auf Konzernabschlüsse
  6. § 14Gleichwertigkeit in Bezug auf Einzelabschlüsse
  7. § 15Gleichwertigkeit in Bezug auf die Veröffentlichungspflicht von Mitteilungen über Änderungen von bedeutenden Beteiligungen durch den Emittenten
  8. § 16Gleichwertigkeit in Bezug auf die Veröffentlichungspflicht der Mitteilung über den Erwerb oder die Veräußerung eigener Aktien durch den Emittenten
  9. § 17Gleichwertigkeit in Bezug auf die Berechnung der Schwellenwerte
  10. § 18Gleichwertigkeit in Bezug auf Informationen an Aktionäre und Inhaber von Schuldtiteln
  11. § 19Gleichwertigkeit in Bezug auf den Unabhängigkeitstest für Muttergesellschaften von Verwaltungsgesellschaften und Wertpapierfirmen