Norm Frauenförderungsplan des Rechnungshofes× ▾ ‹›Gliederung Frauenförderungsplan des Rechnungshofes Fassungen (Gesetz) ab 08.03.2008 — BGBl. II Nr. 84/2008 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 08.03.200819.04.2010 BGBl. II Nr. 84/2008 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 118/2010 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 08.03.2008 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittDarstellung des Ist–Zustandes (STICHTAG 1. JULI 2007)Darstellung der Bediensteten gegliedert nach Geschlecht sowie§ 1Verwendungs– und Funktionsgruppen: Gegenüberstellung der | weiblichen und männlichen Beschäftigten im Rechnungshof§ 2Darstellung der Frauenquote§ 3Verwendung im PrüfungsdienstDarstellung der Funktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung§ 4des Frauenanteils§ 5Aus– und Weiterbildung§ 6Bewerbungen§ 7Arbeitszeitregelung§ 8Unterrepräsentation§ 9Kommissionen und Arbeitsgruppen2. Abschnitt§ 103. AbschnittFluktuation, Prognose bis einschliesslich 2013 und verbindlicheVorgaben§ 11Fluktuation und PrognoseZielvorgaben des Rechnungshofes zur Erhöhung des Frauenanteilesin bestimmten Funktionen bis 31. Dezember 2009 gemäß § 11a Abs. 3§ 12B–GlBG4. AbschnittBesondere verbindliche Förderungsmassnahmen für Frauen gemäss§ 11a Abs. 3 B–GlBG§ 13Organisation§ 14Aufnahme und beruflicher Aufstieg§ 15Aus– und Fortbildung§ 16Wiedereinstieg für karenzierte Bedienstete§ 17Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten