Norm NGPV 2015× ▾ ‹›Gliederung Nationale GewässerbewirtschaftungsplanVO 2015 (NGPV 2015) Fassungen (Gesetz) ab 31.03.2010 — BGBl. II Nr. 103/2010 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 26.08.201709.05.2022 § → § BGBl. II Nr. 225/2017 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 182/2022 31.03.201025.08.2017 BGBl. II Nr. 103/2010 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 25.08.2017 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. Abschnitt – Allgemeine Bestimmungen§ 1Ziel/Geltungsbereich/Gegenstand§ 2Planungsraum2. Abschnitt – Erheblich veränderte und künstliche Wasserkörper§ 3Einstufung als erheblich veränderte und künstliche Wasserkörper3. Abschnitt – Ziele und Maßnahmen Oberflächengewässer§ 4Stufenweise Zielerreichung§ 5Maßnahmenprogramm und stufenweise Zielerreichung des chemischen Zustandes sowie der physikalisch-chemischen Komponenten des ökologischen Zustandes hinsichtlich der synthetischen und nicht synthetischen Schadstoffe§ 6Maßnahmenprogramm und stufenweise Zielerreichung – Ökologischer Zustand4. Abschnitt – Ziele und Maßnahmen Grundwasser§ 7Stufenweise Zielerreichung§ 8Maßnahmenprogramm und stufenweise Zielerreichung5. Abschnitt – Ziele und Maßnahmen für Schutzgebiete§ 9Ziele und Maßnahmen zum Schutz von Gebieten mit Wasserentnahme6. Abschnitt – Ziele und Maßnahmen zur Förderung der wasserwirtschaftlichen Entwicklung§ 10Ziele und Maßnahmen zum Schutz von Grundwasservorkommen für Zwecke der Trinkwasserversorgung in oberflächennahen Porengrundwasserkörpern mit bedeutenden Wasservorkommen – im speziellen vor Einwirkungen durch den Sand- und Kiesabbau§ 11Ziele und Maßnahmen zum Schutz von Grundwasservorkommen für Zwecke der Trinkwasserversorgung/Trinkwassernotversorgung in Tiefengrundwasserkörpern mit bedeutenden Wasservorkommen§ 12Ziele und Maßnahmen zum Schutz ökologisch wertvoller Gewässerstrecken unter Berücksichtigung einer potentiellen Nutzung der Wasserkraft für Stromerzeugung7. Abschnitt – Ziele und Maßnahmen zur Verringerung des Risikos für die Gewässer um Freisetzungen von signifikanten Mengen an Schadstoffen aus technischen Anlagen zu verhindern sowie Maßnahmen, um im Falle von Unfällen, die nach vernünftigen Einschätzungen nicht vorhersehbar waren, die Folgen zu vermindern§ 13Ziele und Maßnahmen zur Vermeidung und Sanierung von Gewässerverunreinigungen8. Abschnitt – Ziele und Maßnahmen für adäquate Anreize für einen nachhaltigen und effizienten Umgang mit der Ressource Wasser sowie betreffend adäquate Beiträge der wassernutzenden Sektoren zur Kostendeckung der Wasserdienstleistung§ 14Ziele und Maßnahmen für eine effiziente Nutzung der Wasserressourcen9. Abschnitt – Schlussbestimmungen§ 15UmsetzungÜberprüfung§ 16AnlagenAnl. 1Anl. 2Anl. 3Anl. 4