Norm HausarrestV× ▾ ‹›Gliederung Vollzug von Strafen und der Untersuchungshaft durch elektronisch überwachten Hausarrest (HausarrestV) Fassungen (Gesetz) ab 01.09.2010 — BGBl. II Nr. 279/2010 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.09.2010 BGBl. II Nr. 279/2010 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.09.2010 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Justizanstalten mit Einrichtungen zur elektronischen Aufsicht§ 2Art und Durchführung des elektronisch überwachten Hausarrests§ 3Gestaltung der Bedingungen der Lebensführung außerhalb der Anstalt§ 4Aufsichtsprofil§ 5Kosten des elektronisch überwachten Hausarrestes§ 6Untersuchungshaft§ 7Inkrafttreten