Norm Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur× ▾ ‹›Gliederung Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur Fassungen (Gesetz) ab 10.07.2025 — BGBl. II Nr. 155/2025▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute10.07.2025 § → § BGBl. II Nr. 155/2025 13.08.201109.07.2025 BGBl. II Nr. 258/2011 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 10.07.2025 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Berücksichtigung der Bedürfnisse ungeschützter Verkehrsteilnehmer§ 2Folgenabschätzung hinsichtlich der Straßenverkehrssicherheit§ 3Straßenverkehrssicherheitsaudit§ 4Netzweite Straßenverkehrssicherheitsbewertung des in Betrieb befindlichen Bundesstraßennetzes und Veröffentlichung von Straßenabschnitten mit hoher Unfallhäufigkeit§ 5Straßenverkehrssicherheitsüberprüfungen§ 6Straßenverkehrssicherheitsgutachter§ 7Lehrgang für Straßenverkehrssicherheitsgutachter§ 8Fortbildungslehrgang für Straßenverkehrssicherheitsgutachter§ 9Umsetzung von UnionsrechtInkrafttreten§ 10AnlagenAnl. 1