Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Eignungsprüfungsverordnung – Inneres
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 400/2012 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 84/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 400 aus 2012, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 84 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 12Paragraph 12
Index
41/01 Sicherheitsrecht
Text
Dokumentation
§ 12.Paragraph 12,
(1)Absatz eins,Soweit dies nicht bereits durch die automationsunterstützte Durchführung des Testverfahrens (§ 9) gewährleistet ist, hat die testende Stelle für die Durchführung und Auswertung der psychologischen Eignungsdiagnostik folgende Unterlagen zu dokumentieren:Soweit dies nicht bereits durch die automationsunterstützte Durchführung des Testverfahrens (Paragraph 9,) gewährleistet ist, hat die testende Stelle für die Durchführung und Auswertung der psychologischen Eignungsdiagnostik folgende Unterlagen zu dokumentieren:
die gesamten Testunterlagen in personalisierter Form,
eine Liste der Aufnahmewerbenden unter Anführung des Familiennamens, des Vornamens und des Geburtsdatums zum Zweck des Teilnehmernachweises und der Eintragung der Testergebnisse,
das der jeweiligen Person zugeordnete Ergebnis der psychologischen Eignungsdiagnostik.
(2)Absatz 2,Das Ergebnis der psychologischen Eignungsdiagnostik ist in Form eines Punktewertes zu dokumentieren und an die gemäß § 4 Abs. 1 zur Eignungsfeststellung berufene Stelle zu übermitteln.Das Ergebnis der psychologischen Eignungsdiagnostik ist in Form eines Punktewertes zu dokumentieren und an die gemäß Paragraph 4, Absatz eins, zur Eignungsfeststellung berufene Stelle zu übermitteln.
(3)Absatz 3,Sofern das Bundesministerium für Inneres mit der Gesamtauswertung gemäß § 6 Abs. 2 beauftragt wurde, ist die Übermittlung der Testergebnisse sowie das errechnete Gesamtergebnis zu dokumentieren.Sofern das Bundesministerium für Inneres mit der Gesamtauswertung gemäß Paragraph 6, Absatz 2, beauftragt wurde, ist die Übermittlung der Testergebnisse sowie das errechnete Gesamtergebnis zu dokumentieren.
Zuletzt aktualisiert am
02.03.2022
Dokumentnummer
NOR40242751