Norm OVVO× ▾ ‹›Gliederung Organvigilanzverordnung (OVVO) Fassungen (Gesetz) ab 13.06.2014 — BGBl. II Nr. 141/2014 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute13.06.2014 BGBl. II Nr. 141/2014 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 13.06.2014 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Gegenstand§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Bevollmächtigte Stelle§ 4Informationen über die Charakterisierung von Spenderinnen/Spendern und Organen§ 5Informationen zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von OrganenMeldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen§ 6§ 7§ 8Form der Übermittlung§ 9UmsetzungshinweisAnlagenAnl. 1Erster Bericht über den Verdacht schwerwiegender Zwischenfälle oder schwerwiegender unerwünschter ReaktionenAnl. 2Abschlussbericht über schwerwiegende Zwischenfälle oder schwerwiegende unerwünschte Reaktionen