Norm Berücksichtigung von Berufspraxiszeiten für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst× ▾ ‹›Gliederung Berücksichtigung von Berufspraxiszeiten für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst Fassungen (Gesetz) ab 29.09.2015 — BGBl. II Nr. 283/2015 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 29.09.201527.02.2024 BGBl. II Nr. 283/2015 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 67/2024 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 29.09.2015 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen§ 2Anrechnung von Zeiten einer vorgeschriebenen Berufspraxis§ 3Anrechnung von Zeiten einer zusätzlichen Berufspraxis für die Verwendung in fachtheoretischen oder fachpraktischen Unterrichtsgegenständen an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie an Berufsschulen und in allgemein bildenden Unterrichtsgegenständen (Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger)§ 4Anrechnung von Berufspraxiszeiten für Absolventinnen und Absolventen eines Lehramtsstudiums im Bereich der Allgemeinbildung (§ 38 Abs. 2 und 7 VBG, § 3 Abs. 2 und 7 LVG)§ 5Anrechnung von Zeiten einer Unterrichts- bzw. Lehrtätigkeit§ 6Anrechnung zusätzlicher Vordienstzeiten§ 7Inkrafttreten