Norm Standesregeln für Kreditvermittlung× ▾ ‹›Gliederung Standesregeln für Kreditvermittlung Fassungen (Gesetz) ab 22.03.2019▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute22.03.2019 § → § — 01.07.201721.03.2019 § → § — 22.04.201630.06.2017 BGBl. II Nr. 86/2016 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 22.03.2019 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Standesgemäßes Verhalten§ 2Standeswidriges Verhalten§ 3Wohlverhaltensregeln in Bezug auf die Vermittlung von Krediten§ 4Informationspflichten von Kreditvermittlern, Standards für Beratungsdienstleistungen§ 5Personal; Kenntnisse und Fähigkeiten§ 6Unzulässige Kreditvermittlungen§ 7Umschuldung§ 8Ersichtlichmachung der Höchstbeträge§ 9Höchstbeträge der Provisionen oder sonstigen Vergütungen im Bereich der Personalkreditvermittlung§ 10Mitteilung von Geschäftsbedingungen an den Verein für Konsumenteninformation§ 11Geschlechtsneutrale Bezeichnung§ 12In- und Außerkrafttreten§ 13Umsetzungshinweis