Norm AbfallBPV× ▾ ‹›Gliederung Abfallbehandlungspflichten (AbfallBPV) Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2018▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.01.2018 § → § — 07.10.201731.12.2017 BGBl. II Nr. 102/2017 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2018 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Ziele§ 2Geltungsbereich; Verpflichteter§ 3Begriffsbestimmungen2. AbschnittElektro- und Elektronik-Altgeräte§ 4Anforderungen an Sammlung, Lagerung und Transport§ 5Anforderungen an die Behandlungsbereiche und an Behandlungsstandorte§ 6Entfernen von Stoffen, Gemischen und Bauteilen (Schadstoffentfrachtung)§ 7Selektive Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen§ 8Selektive Behandlung von Kunststoffen, die bromierte Flammschutzmittel enthalten§ 9Anforderungen an die Behandlung von Kühlgeräten§ 10Behandlung der Geräte in Stufe 1§ 11Behandlung der Geräte in Stufe 2§ 12Anforderungen an die Behandlung von ammoniakhaltigen Kühlgeräten§ 13Nachweis der Einhaltung der Mindestanforderungen für Kühlgeräte durch Behandler§ 14Anforderungen an die Behandlung von Photovoltaikmodulen§ 15Anforderungen an die Behandlung von Lampen, Flachbildschirmen sowie deren Fraktionen§ 16Unzulässige Behandlungen3. AbschnittBatterien§ 17Anforderungen an die Sammlung und Lagerung§ 18Anforderungen an die Behandlung von Bleibatterien in Behandlungsanlagen§ 19Anforderungen an die Behandlung von Nickel-Cadmium- und Nickel-Metallhydrid-Batterien in Behandlungsanlagen§ 20Anforderungen an die Behandlung von Knopfzellen in Behandlungsanlagen§ 21Anforderungen an die Behandlung von Zink-Kohle-Batterien und Alkali-Mangan-Batterien in Behandlungsanlagen§ 22Anforderungen an die Behandlung von Lithiumbatterien in Behandlungsanlagen4. AbschnittLösemittel und lösemittelhaltige Abfälle, Farb- und Lackabfälle§ 23Anforderungen an Lagerung und Transport§ 24Anforderungen an die Behandlung von Lösemitteln und lösemittelhaltigen Abfällen, Farb- und Lackabfällen5. AbschnittVerletzungsgefährdende, medizinische Abfälle§ 256. AbschnittAmalgamhaltige Abfälle§ 267. AbschnittPCB-haltige Abfälle§ 27Anforderungen an Lagerung und Transport§ 28Anforderungen an die Behandlung§ 29Anforderung an die Vorbehandlung von PCB-haltigen elektrischen Betriebsmitteln8. AbschnittAnforderungen an die Lagerung von Gärrückständen aus Biogasanlagen, die Abfälle einsetzen§ 309. AbschnittÜbergangs- und Schlussbestimmungen§ 31Übergangsbestimmung§ 32Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union§ 33Inkrafttreten§ 34NotifikationAnlagenAnl. 1Kühlgerätebehandlungstests