Verlängerung von Fristen zur Geltendmachung von Rückstellungsansprüchen nach dem Ersten, Zweiten, Dritten und Fünften Rückstellungsgesetz
Kundmachung
BGBl. Nr. 201/1955 · 20.10.1955▾
| Kundmachung | kundgemacht | Titel | in diesem Gesetz |
| BGBl. Nr. 201/1955 |
20.10.1955 |
201. Verordnung: Verlängerung einiger Fristen zur Geltendmachung von Rückstellungsansprüchen nach dem Ersten, dem Zweiten, dem Dritten und dem Fünften Rückstellungsgesetz. |
1 Einheit |
| BGBl. Nr. 252/1954 |
30.11.1954 |
252. Verordnung: Verlängerung einiger Fristen zur Geltendmachung von Rückstellungsansprüchen nach dem Ersten, dem Zweiten, dem Dritten und dem Fünften Rückstellungsgesetz. |
1 Einheit |
| BGBl. Nr. 167/1953 |
18.11.1953 |
167. Verordnung: Verlängerung von Fristen zur Geltendmachung von Rückstellungsansprüchen nach dem Ersten, dem Zweiten, dem Dritten und dem Fünften Rückstellungsgesetz. |
Stammfassung |