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Verlängerung von Fristen zur Geltendmachung von Rückstellungsansprüchen nach dem Ersten, Zweiten, Dritten und Fünften Rückstellungsgesetz

Kundmachung
BGBl. Nr. 201/1955 · 20.10.1955
KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz
BGBl. Nr. 201/1955 20.10.1955 201. Verordnung: Verlängerung einiger Fristen zur Geltendmachung von Rückstellungsansprüchen nach dem Ersten, dem Zweiten, dem Dritten und dem Fünften Rückstellungsgesetz. 1 Einheit
BGBl. Nr. 252/1954 30.11.1954 252. Verordnung: Verlängerung einiger Fristen zur Geltendmachung von Rückstellungsansprüchen nach dem Ersten, dem Zweiten, dem Dritten und dem Fünften Rückstellungsgesetz. 1 Einheit
BGBl. Nr. 167/1953 18.11.1953 167. Verordnung: Verlängerung von Fristen zur Geltendmachung von Rückstellungsansprüchen nach dem Ersten, dem Zweiten, dem Dritten und dem Fünften Rückstellungsgesetz. Stammfassung
Kundmachungen
neugeändertaufgehobennicht berührt