Norm Vorgenommene Eheschließungen vor einem Seelsorger einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft× ▾ ‹›Gliederung Vorgenommene Eheschließungen vor einem Seelsorger einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft Fassungen (Gesetz) ab 09.10.1959 — BGBl. Nr. 208/1959 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute09.10.1959 BGBl. Nr. 208/1959 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 09.10.1959 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3§ 4§ 5§ 6§ 7§ 8