Norm Festsetzung des Mindestlohntarifs für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen× ▾ ‹›Gliederung Festsetzung des Mindestlohntarifs für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen Fassungen (Gesetz) ab 08.10.2020 — BGBl. II Nr. 428/2020▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 08.10.202031.12.2020 § → § BGBl. II Nr. 428/2020 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 553/2020 01.01.202007.10.2020 BGBl. II Nr. 418/2019 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 08.10.2020 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenMindestlohntarif für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in privaten KinderbetreuungseinrichtungenM 20/2019/XXII/96/1§ 1Geltungsbereich§ 2Entgeltbestimmungen für Angestellte von Privatkindergärten, -kinderkrippen und -horten (Privatkindertagesheimen)§ 3Entgeltbestimmungen für Tagesmütter(-väter), die von Vereinen oder Privatkindergärten beschäftigt werden und im eigenen Haushalt Kinder betreuen§ 4Entgeltbestimmungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kindergruppen (z. B. in selbst organisierten Kindergruppen oder elternverwalteten Kindergruppen)§ 5Allgemeine Bestimmungen§ 6Wirksamkeitsbeginn