Norm Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken – Ausführungsordnung× ▾ ‹›Gliederung Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken – Ausführungsordnung Fassungen (Gesetz) ab 01.11.2025 — BGBl. III Nr. 31/2026▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.11.2025 § → § BGBl. III Nr. 31/2026 01.11.202431.10.2025 § → § BGBl. III Nr. 141/2024 01.11.202331.10.2024 § → § BGBl. III Nr. 141/2024 01.02.202331.10.2023 § → § BGBl. III Nr. 55/2023 31.01.202331.01.2023 § → § — 01.11.202230.01.2023 § → § BGBl. III Nr. 181/2023 01.11.202131.10.2022 § → § BGBl. III Nr. 134/2022 01.02.202131.10.2021 § → § BGBl. III Nr. 11/2021 01.02.202031.01.2021 BGBl. III Nr. 34/2020 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.11.2025 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenKapitel 1Allgemeine BestimmungenRegel 1Art. 1KurzbezeichnungenRegel 1bisArt. 1a[aufgehoben]Regel 2Art. 2Mitteilung an das Internationale BüroRegel 3Art. 3Vertretung vor dem Internationalen BüroRegel 4Art. 4Berechnung der FristenRegel 5Entschuldigung für eine Verspätung bei der Einhaltung von FristenArt. 5Art. 5aRegel 5bis · WeiterbehandlungRegel 6Art. 6SprachenRegel 7Art. 7Notifikation bestimmter besonderer ErfordernisseKapitel 2Internationale GesucheRegel 8Art. 8Mehrere HinterlegerRegel 9Art. 9Erfordernisse bezüglich des internationalen GesuchsRegel 10Art. 10Gebühren für das internationale GesuchRegel 11Art. 11Andere als die Klassifikation oder die Angabe der Waren und Dienstleistungen betreffende MängelRegel 12Art. 12Mängel in Bezug auf die Klassifikation der Waren und DienstleistungenRegel 13Art. 13Mängel in Bezug auf die Angabe der Waren und DienstleistungenKapitel 3Internationale RegistrierungenRegel 14Art. 14Eintragung der Marke im internationalen RegisterRegel 15Art. 15Datum der internationalen RegistrierungKapitel 4Sachverhalte bei den Vertragsparteien, die internationale Registrierungen berührenRegel 16Art. 16Möglichkeit der Mitteilung über eine vorläufige Schutzverweigerung, die auf einen Widerspruch nach Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c des Protokolls gestützt istRegel 17Art. 17Vorläufige SchutzverweigerungRegel 18Art. 18Nicht vorschriftsmäßige Mitteilungen über die vorläufige SchutzverweigerungRegel 18bisArt. 18aInterimstatus einer Marke in einer benannten VertragsparteiRegel 18terArt. 18bEndgültige Entscheidung über den Status einer Marke in einer benannten VertragsparteiRegel 19Art. 19Ungültigerklärungen in den benannten VertragsparteienRegel 20Art. 20Einschränkung des Verfügungsrechts des InhabersRegel 20bisArt. 20aLizenzenArt. 21Regel 21 · Ersetzung einer nationalen oder regionalen Eintragung durch eine internationale RegistrierungRegel 21bisArt. 21aAndere Sachverhalte hinsichtlich der Inanspruchnahme des ZeitrangsArt. 22Regel 22 · Erlöschen der Wirkung des Basisgesuchs, der sich aus ihm ergebenden Eintragung oder der BasiseintragungRegel 23Art. 23Teilung oder Zusammenführung von Basisgesuchen, von sich aus ihnen ergebenden Eintragungen oder von BasiseintragungenRegel 23bisArt. 23aDurch das Internationale Büro übersandte Mitteilungen der Behörden der benannten VertragsparteienKapitel 5Nachträgliche Benennungen; ÄnderungenArt. 24Regel 24 · Benennung im Anschluss an die internationale RegistrierungRegel 25Art. 25Antrag auf EintragungRegel 26Art. 26Mängel in den Anträgen auf Eintragung nach Regel 25Regel 27Art. 27Eintragung und Mitteilung einer Änderung oder einer Löschung; Erklärung über die Unwirksamkeit einer Änderung des Inhabers oder einer EinschränkungRegel 27bisArt. 27aTeilung einer internationalen RegistrierungRegel 27terArt. 27bZusammenführung internationaler RegistrierungenRegel 28Art. 28Berichtigungen im internationalen RegisterKapitel 6ErneuerungenRegel 29Art. 29Nichtamtliche Mitteilung über den SchutzablaufRegel 30Art. 30Einzelheiten betreffend die ErneuerungRegel 31Art. 31Eintragung der Erneuerung; Mitteilung und BescheinigungKapitel 7Blatt und DatenbankRegel 32Art. 32BlattRegel 33Art. 33Elektronische DatenbankKapitel 8GebührenRegel 34Art. 34Gebührenbeträge und Zahlung der GebührenRegel 35Art. 35Währung, in der die Zahlungen zu entrichten sindRegel 36GebührenfreiheitArt. 36Regel 37Art. 37Verteilung der Zusatz- und ErgänzungsgebührenRegel 38Art. 38Gutschrift individueller Gebühren auf den Konten der betroffenen VertragsparteienKapitel 9VerschiedenesArt. 39Regel 39 · Fortdauer der Wirkungen internationaler Registrierungen in bestimmten NachfolgestaatenArt. 40Regel 40 · Inkrafttreten; ÜbergangsbestimmungenRegel 41VerwaltungsvorschriftenArt. 41AnlagenAnl. 1