Norm BKV-InfoV 2021× ▾ ‹›Gliederung Betriebliche Kollektivversicherung Informationspflichtenverordnung 2021 (BKV-InfoV 2021) Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2022 — BGBl. II Nr. 356/2021 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.01.2022 BGBl. II Nr. 356/2021 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2022 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Allgemeine Bestimmungen§ 2Allgemeine Informationen§ 3Informationen an Beitrittsberechtigte bei Einbeziehung in die Betriebliche Kollektivversicherung§ 4Jährliche Information an Anwartschaftsberechtigte§ 5Jährliche Information an Leistungsberechtigte§ 6Information bei Erreichen des im Versicherungsvertrag festgelegten Pensionsalters§ 7Information bei Eintritt des Leistungsfalls§ 8Information vor Wechsel im Leistungsfall in eine Pensionskasse§ 9Information vor Wechsel bei aufrechtem Arbeitsverhältnis in eine Pensionskasse§ 10Information vor Wechsel im Leistungsfall in eine betriebliche Kollektivversicherung§ 11Information vor Wechsel bei aufrechtem Arbeitsverhältnis in eine betriebliche Kollektivversicherung§ 12Gliederung§ 13Inkrafttreten und Außerkrafttreten