Norm Frauenförderungsplan BMK× ▾ ‹›Gliederung Frauenförderungsplan BMK Fassungen (Gesetz) ab 01.03.2025 — BGBl. II Nr. 39/2025▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.03.2025 § → § BGBl. II Nr. 39/2025 23.12.202228.02.2025 BGBl. II Nr. 481/2022 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.03.2025 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Grundsätze§ 2Geltungsbereich§ 3Ziele2. AbschnittPersonelle Maßnahmen§ 4Frauenförderungsgebot§ 5Ausschreibungen§ 6Wiederholung der Ausschreibung§ 7Auswahlverfahren§ 8Zusammensetzung von Kommissionen, Beiräten, Arbeitsgruppen und Aufsichtsräten3. AbschnittOrganisatorische Maßnahmen§ 9Gender Mainstreaming§ 10Gender Budgeting§ 11Gleichbehandlung und Frauenförderung als Teil der Organisations- und Personalentwicklung§ 12Schutz der Menschenwürde am Arbeitsplatz§ 12aAbhilfe und Informationspflichten bei sexueller Belästigung§ 13Sprachliche Gleichbehandlung§ 14Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten und der Kontaktfrauen§ 15Informationsrechte§ 16Dienstpflichten§ 17Behandlung von Gutachten der Bundes-Gleichbehandlungskommission§ 18Informationspflichten§ 19Vereinbarkeit von Beruf und Familie§ 20Führungsverantwortung und neue Arbeitszeitmodelle§ 21Kinderbetreuungseinrichtungen§ 22Förderung des Wiedereinstiegs§ 23Laufbahn- und Karriereplanung4. AbschnittMaßnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung§ 24Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils bei der Aus- und Weiterbildung§ 25Spezielle Maßnahmen für Bedienstete der Verwendungs- und Entlohnungsgruppen C/c und D/d bzw. A3/v3 und A4/v4§ 26Förderung des beruflichen Aufstiegs5. AbschnittSchlussbestimmungen§ 27Inkrafttreten und Außerkrafttreten