Norm Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen 2023× ▾ ‹›Gliederung Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen 2023 Fassungen (Gesetz) ab 29.12.2023 — BGBl. II Nr. 431/2023 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute29.12.2023 BGBl. II Nr. 431/2023 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 29.12.2023 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Gegenstand§ 2Zuständigkeit§ 3Umsetzung von Unionsrecht§ 4Begriffsbestimmungen§ 5Allgemeine Bestimmungen zur Berechnung§ 6Bruttoendenergieverbrauch von Elektrizität aus erneuerbaren Quellen§ 7Bruttoendenergieverbrauch aus erneuerbaren Quellen im Wärme- und Kältesektor§ 8Endenergieverbrauch von Energie aus erneuerbaren Quellen im Verkehrssektor§ 9Kontinuität, Periodizität, Referenzzeitraum§ 10Kostenersatz§ 11Inkrafttreten