Norm AVV 2024× ▾ ‹›Gliederung Abfallverbrennungsverordnung 2024 (AVV 2024) Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2025▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.01.2025 § → § — 01.01.2029 § → § — 01.01.202531.12.2028 § → § — 14.05.202431.12.2024 BGBl. II Nr. 118/2024 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2025 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Ziele§ 2Geltungsbereich§ 3Begriffsbestimmungen2. AbschnittVorgaben für Verbrennungs- und Mitverbrennungsanlagen§ 4Antragsunterlagen§ 5Inhalt des Genehmigungsbescheides§ 6Eingangskontrolle§ 7Betriebsbedingungen§ 8Emissionsgrenzwerte§ 9Kontinuierliche Messungen§ 10Diskontinuierliche Messungen§ 11Messstellen und Messsysteme§ 12Einhaltung der Emissionsgrenzwerte§ 13Emissionserklärung§ 14Andere als normale Betriebsbedingungen§ 15Prüfung§ 16Rückstände§ 17Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen3. AbschnittVorgaben für Ersatzbrennstoffe und Ersatzbrennstoffprodukte§ 18Ersatzbrennstoffe§ 19Abfallende für Ersatzbrennstoffe4. AbschnittKlärschlammbehandlung§ 20Klärschlammverbrennung und Phosphorrückgewinnung5. AbschnittSchlussbestimmungen§ 21Beginn der verpflichtenden Verwendung elektronischer Spezifikationen und Anwendungen§ 22Inkrafttreten; Außerkrafttreten; Übergangsbestimmungen§ 23Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen UnionAnlagenAnl. 1Emissionsgrenzwerte (GAbfall) für VerbrennungsanlagenAnl. 2Emissionsgrenzwerte für MitverbrennungsanlagenAnl. 3Messunsicherheit in % vom GrenzwertAnl. 4Formel zur Berechnung der Emissionskonzentration zum Standardprozentsatz der SauerstoffkonzentrationAnl. 5Probenahme- und AnalyseverfahrenAnl. 6EmissionserklärungenAnl. 7Grenzwerte für gereinigtes Gas aus Vergasungs- oder PyrolyseanlagenAnl. 8Vorgaben für ErsatzbrennstoffeAnl. 9Qualitätsanforderungen an ErsatzbrennstoffprodukteAnl. 10Konformitätserklärung