Norm BZK-BV× ▾ ‹›Gliederung Blauzungenkrankheit-Bekämpfungsverordnung (BZK-BV) Fassungen (Gesetz) ab 01.03.2025 — BGBl. II Nr. 29/2025▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.03.2025 § → § BGBl. II Nr. 29/2025 14.09.202428.02.2025 BGBl. II Nr. 248/2024 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.03.2025 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeines§ 1Anwendungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen und Verweisungen§ 3Status „seuchenfrei“2. AbschnittBehördliche Maßnahmen bei Seuchenverdacht und Bestätigung der Blauzungenkrankheit in Betrieben§ 4Maßnahmen bei Seuchenverdacht§ 5Maßnahmen bei Seuchenausbruch§ 6Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Seuche§ 7Aufhebung der Betriebssperre3. AbschnittZonenlegung, Maßnahmen in der Blauzungenzone§ 8Zonenlegung§ 9Verbringungen innerhalb der Blauzungenzone§ 10Verbringungen aus einer Blauzungenzone§ 11Impfungen§ 11aAmtliches Impfprogramm4. AbschnittSchlussbestimmungen§ 12Außerkrafttretensbestimmungen§ 13InkrafttretensbestimmungAnlagenAnl. 1BlauzungenzoneAnl. 2Serotypen gegen die Impfungen erlaubt sind