Norm Soforthilfe für Erzeuger in den Sektoren Obst und Wein 2024× ▾ ‹›Gliederung Soforthilfe für Erzeuger in den Sektoren Obst und Wein 2024 Fassungen (Gesetz) ab 25.09.2024 — BGBl. II Nr. 259/2024 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 25.09.202429.06.2025 BGBl. II Nr. 259/2024 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 25.09.2024 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Anwendungsbereich§ 2Zuständigkeit§ 3Verfahren für Gewährung der Soforthilfe im Sektor Obst§ 4Verfahren für Gewährung der Soforthilfe im Sektor Wein§ 5Verwendung der Soforthilfe im Sektor Obst§ 6Verwendung der Soforthilfe im Sektor Wein§ 7Duldungs- und Mitwirkungspflichten§ 8Außerkrafttreten