Norm ALBV× ▾ ‹›Gliederung Altlastenbeurteilungsverordnung (ALBV) Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2025 — BGBl. II Nr. 358/2024 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.01.2025 BGBl. II Nr. 358/2024 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2025 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeines§ 1Ziel§ 2Probenahme- und Analysemethoden2. AbschnittBeurteilung von Altablagerungen und Altstandorten§ 3Beurteilung erheblicher Kontaminationen§ 4Beurteilung erheblicher Risiken und Risikoabschätzung§ 5Ausbreitung der Schadstoffe§ 6Auswirkungen auf Böden und Gewässer, insbesondere auf deren Nutzung§ 7Möglichkeiten der Aufnahme von Schadstoffen durch Menschen3. AbschnittZielwerte für Altlastenmaßnahmen§ 8Dekontamination§ 9Sicherung§ 10Beobachtung4. AbschnittSchlussbestimmungen§ 11InkrafttretenAnlagenAnl. 1Probenahme- und AnalysemethodenAnl. 2Richtwerte für die Beurteilung von Altablagerungen und Altstandorten | sowie für die Festlegung von Maßnahmenzielwerten