Norm Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen× ▾ ‹›Gliederung Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen Fassungen (Gesetz) ab 08.01.2026 — BGBl. III Nr. 17/2026 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute08.01.2026 BGBl. III Nr. 17/2026 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 08.01.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 1Begriffsbestimmungen§ 2§ 2Austausch von Informationen aus Mindeststeuerberichten§ 3§ 3Zeitplan und Form des Informationsaustauschs§ 4§ 4Zusammenarbeit in Bezug auf Berichtigungen, Einhaltung und Durchsetzung§ 5§ 5Vertraulichkeit und Datenschutzvorkehrungen§ 6§ 6Konsultationen§ 7§ 7Änderungen§ 8§ 8Allgemeine Bestimmungen§ 9§ 9Sekretariat des Koordinierungsgremiums