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Bundesfinanzgesetz 2025 (BFG 2025)

Fassungen (Gesetz)
ab 01.07.2025 — BGBl. I Nr. 22/2025 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.07.2025 BGBl. I Nr. 22/2025 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 01.07.2025 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
  1. Art. 1Bewilligung
  2. Art. 2Ermächtigung zu Kreditoperationen
  3. Art. 3Ermächtigung zu besonderen Finanzierungen
  4. Art. 4Umschichtungen finanzierungswirksamer Mittelverwendungen, die durch Einsparungen im Finanzierungshaushalt und im Ergebnishaushalt zu bedecken bzw. auszugleichen sind
  5. Art. 5Überschreitung fixer, finanzierungswirksamer Mittelverwendungen, die durch Mehreinzahlungen zu bedecken und durch finanzierungswirksame Mehrerträge auszugleichen sind
  6. Art. 6Überschreitung finanzierungswirksamer Mittelverwendungen mit Bedeckung durch Kreditoperationen ohne Ausgleich im Ergebnishaushalt
  7. Art. 6aÜberschreitung im Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit mit Bedeckung durch den Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit der Untergliederung 58
  8. Art. 7Überschreitung von Aufwendungen ohne Ausgleich im Ergebnishaushalt
  9. Art. 8Gemeinsame Bestimmungen für Umschichtungen und Überschreitungen sowie Ausnahmen davon
  10. Art. 9Ausnahmen von generellen Regelungen des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 sowie Umschichtungs-, Bedeckungs- und Ausgleichsverbot
  11. Art. 10Haftungsübernahmen
  12. Art. 11Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen
  13. Art. 12Verfügungen über bewegliches Bundesvermögen
  14. Art. 13Personalplan
  15. Art. 14Verweisungen
  16. Art. 15Vollziehung
  17. Art. 16Inkrafttreten, Geltungsdauer und Übergangsbestimmungen
Anlagen
  1. Anl. 1Allgemeine Hinweise
  2. Anl. 2Anlage II Bundespersonal das für Dritte leistet – Bruttodarstellung 2025
  3. Anl. 3Anlage III Finanzierungen, Währungstauschverträge – Bruttodarstellung 2025
  4. Anl. 4PERSONALPLAN 2025 | Regelungen für die Planstellenbewirtschaftung gem. § 44 BHG 2013