Gliederung Fassung vom 01.10.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. TeilVerfahren zur Vergabe von Konzessionsverträgen
1. HauptstückRegelungsgegenstand und Begriffsbestimmungen
- § 1Regelungsgegenstand
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Verfahren, die unterschiedlichen Regelungen unterliegen
2. HauptstückGeltungsbereich, Grundsätze
1. AbschnittPersönlicher Geltungsbereich
- § 4Die zur Anwendung dieses Bundesgesetzes verpflichteten Auftraggeber
2. AbschnittArten von Konzessionsverträgen
- § 5Baukonzessionen
- § 6Dienstleistungskonzessionen
- § 7Abgrenzungsregelungen
3. AbschnittAusnahmen vom Geltungsbereich
- § 8Ausgenommene Konzessionsvergabeverfahren
- § 9Ausgenommene öffentlich-öffentliche Verhältnisse
- § 10Konzessionsvergaben an verbundene bzw. gemeinsame Unternehmen
4. AbschnittSchwellenwert, Berechnung des geschätzten Wertes und Laufzeit einer Konzession
- § 11Schwellenwert
- § 12Berechnung des geschätzten Wertes einer Konzession
- § 13Laufzeit einer Konzession
5. AbschnittGrundsätze des Konzessionsvergabeverfahrens und allgemeine Bestimmungen
- § 14Grundsätze des Konzessionsvergabeverfahrens
- § 15Allgemeine Bestimmungen über Bewerber und Bieter
- § 16Vorbehaltene Konzessionen zugunsten sozialer und beruflicher Integration
- § 17Vorherige Erkundung des Marktes
- § 18Vorarbeiten
- § 19Vermeidung von Interessenkonflikten
- § 20Schutz der Vertraulichkeit
- § 21Verwendung des CPV
3. HauptstückAblauf des Konzessionsvergabeverfahrens
1. AbschnittFestlegung des Ablaufes des Konzessionsvergabeverfahrens
- § 22Grundsätze für den Ablauf des Konzessionsvergabeverfahrens
- § 23Verhandlungen
- § 24Teilnehmer an zweistufigen Konzessionsvergabeverfahren
2. AbschnittBesondere Dienstleistungskonzessionen und Dienstleistungskonzessionen über öffentliche Personenverkehrsdienste
- § 25Verfahren
3. AbschnittWege der Informationsübermittlung, Dokumentation
- § 26Kommunikation zwischen Auftraggeber und Unternehmer
- § 27Dokumentationspflichten
4. AbschnittBekanntmachungen
1. UnterabschnittAllgemeine Bestimmungen über Bekanntmachungen
- § 28Bekanntmachung der beabsichtigten Vergabe von Konzessionen
- § 29Berichtigung einer Bekanntmachung
- § 30Veröffentlichung und Standardisierung von Metadaten, der Kerndatenquelle und von Standardformularen
2. UnterabschnittBesondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Oberschwellenbereich
- § 31Bekanntmachungen auf Unionsebene
- § 32Freiwillige Bekanntmachung eines Konzessionsvergabeverfahrens auf Unionsebene
- § 33Bekanntmachungen in Österreich
- § 34Bekanntgaben auf Unionsebene
- § 35Bekanntgaben in Österreich
3. UnterabschnittBesondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Unterschwellenbereich
- § 36Bekanntmachungen in Österreich
- § 37Bekanntgaben in Österreich
5. AbschnittFristen
- § 38Berechnung der Fristen
- § 39Grundsätze für die Bemessung von Fristen
- § 40Auskunfts- und Verbesserungsfrist
- § 41Teilnahmeantragsfrist
- § 42Angebotsfrist
- § 43Verlängerung der Angebotsfrist bei Berichtigungen und zusätzlichen Auskünften
6. AbschnittEignung der Unternehmer
- § 44Ausschlussgründe
- § 45Zeitpunkt des Vorliegens der Eignung
- § 46Eigenerklärung, Verlangen der Nachweise durch den Auftraggeber
- § 47Nachweis der Befugnis
- § 48Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit
- § 49Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit
- § 50Nachweis der Leistungsfähigkeit
- § 51Nachweis der Eignung durch andere Unternehmer
7. AbschnittDie Ausschreibung
- § 52Grundsätze der Ausschreibung
- § 53Zur-Verfügung-Stellen der Konzessionsunterlagen
- § 54Bereitstellung oder Übermittlung der Konzessionsunterlagen
- § 55Inhalt der Konzessionsunterlagen
- § 56Einhaltung arbeits-, sozial- und umweltrechtlicher Bestimmungen
- § 56aBesondere Bestimmungen betreffend die Energieeffizienz bei Dienstleistungskonzessionen im Oberschwellenbereich
- § 57Subunternehmerleistungen
- § 58Berichtigung der Ausschreibung
- § 59Technische und funktionelle Anforderungen
- § 60Barrierefreiheit
8. AbschnittDas Angebot
- § 61Allgemeine Bestimmungen
- § 62Form der Angebote
- § 63Zuschlagsfrist
9. AbschnittEntgegennahme, Öffnung, Prüfung und Ausscheiden von Angeboten
1. UnterabschnittEntgegennahme und Öffnung von Angeboten
- § 64Entgegennahme der Angebote
- § 65Öffnung der Angebote
2. UnterabschnittPrüfung der Angebote und Ausscheiden von Angeboten
- § 66Allgemeine Bestimmungen
- § 67Vorgehen bei der Prüfung
- § 68Vorgehen bei Mangelhaftigkeit der Angebote
- § 69Ausscheiden von Angeboten
10. AbschnittBeendigung des Konzessionsvergabeverfahrens
- § 70Allgemeine Bestimmungen
- § 71Wahl des Angebotes für den Zuschlag
- § 72Mitteilung der Zuschlagsentscheidung
- § 73Stillhaltefrist und Zuschlagserteilung
- § 74Zeitpunkt und Form des Vertragsabschlusses
- § 75Widerruf eines Konzessionsvergabeverfahrens
2. TeilRechtsschutz vor dem Bundesverwaltungsgericht
1. HauptstückZuständigkeit, fachkundige Laienrichter, Ausschluss und Ablehnung
- § 76Anwendbarkeit von Bestimmungen des BVergG 2018
2. HauptstückBesondere Bestimmungen über das Verfahren des Bundesverwaltungsgerichtes
1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen
- § 77Anzuwendendes Verfahrensrecht
- § 78Zuständigkeit
- § 79Verfahrenshilfe
- § 80Auskunftspflicht
- § 81Akteneinsicht
- § 82Zustellungen
- § 83Mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht
- § 84Gebühren
- § 85Gebührenersatz
2. AbschnittNachprüfungsverfahren
- § 86Einleitung des Verfahrens
- § 87Fristen für Nachprüfungsanträge
- § 88Inhalt und Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages
- § 89Bekanntmachung der Verfahrenseinleitung und einer Verhandlung
- § 90Parteien des Nachprüfungsverfahrens
- § 91Nichtigerklärung von Entscheidungen des Auftraggebers
- § 92Entscheidungsfrist
- § 93Mutwillensstrafen
3. AbschnittEinstweilige Verfügungen
- § 94Antragstellung
- § 95Erlassung der einstweiligen Verfügung
- § 96Verfahrensrechtliche Bestimmungen
4. AbschnittFeststellungsverfahren
- § 97Einleitung des Verfahrens
- § 98Inhalt und Zulässigkeit des Feststellungsantrages
- § 99Verfahrensrechtliche Bestimmungen
- § 100Feststellung von Rechtsverstößen, Nichtigerklärung und Verhängung von Sanktionen
- § 101Unwirksamerklärung des Widerrufes
3. TeilAußerstaatliche Kontrolle, Statistik, Verpflichtungen nach Zuschlagserteilung und zivilrechtliche Bestimmungen
1. HauptstückAußerstaatliche Kontrolle, statistische Verpflichtungen
- § 102Korrekturmechanismus und Verfahren der Republik Österreich mit der Kommission
- § 103Statistische Verpflichtungen
- § 104Übermittlung von zusätzlichen Informationen zu Bekanntmachungen
- § 105Übermittlung von sonstigen Unterlagen
2. HauptstückVerpflichtungen nach Zuschlagserteilung und zivilrechtliche Bestimmungen
- § 106Bekanntgabepflichten im Zusammenhang mit Subunternehmern
- § 107Aufbewahrungspflichten
- § 108Änderungen von Verträgen während ihrer Laufzeit
- § 109Verpflichtung zur Beendigung von Verträgen
- § 110Meldepflichten bei Baukonzessionen
- § 111Empfang und Verarbeitung elektronischer Rechnungen
- § 112Schadenersatzansprüche
- § 113Rückgriff gegen den begünstigten Bieter
- § 114Beendigungsrecht des Auftraggebers
- § 115Verhältnis zu sonstigen Rechtsvorschriften
- § 116Zuständigkeit und Verfahren
4. TeilStraf-, Schluss- und Übergangsbestimmungen
- § 117Strafbestimmungen
- § 118Inkrafttretens-, Außerkrafttretens- und Übergangsvorschriften
- § 119Erlassung und Inkrafttreten von Verordnungen
- § 120Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
- § 121Vollziehung
- § 122Verweisungen, personenbezogene Bezeichnungen
- § 123Bezugnahme auf Rechtsakte der Union
Anlagen
- Anl. 1Sektorentätigkeiten gemäß § 4 Abs. 3
- Anl. 2Verzeichnis der Verfahren, in welchen keine besonderen oder ausschließlichen Rechte | gemäß § 4 Abs. 4 zuerkannt werden
- Anl. 3Verzeichnis der Tätigkeiten entsprechend der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige gemäß § 5 Abs. 2 Z 1
- Anl. 4Besondere Dienstleistungskonzessionen gemäß § 25*
- Anl. 5In die Bekanntmachung gemäß den §§ 31 und 33 sowie in die Bekanntgabe gemäß den §§ 34 und 35 aufzunehmende Angaben
- Anl. 6Weitere Vorgaben für die Bekanntmachung und Bekanntgabe
- Anl. 7Vorgaben für die Veröffentlichung
- Anl. 8Liste der zentralen öffentlichen Auftraggeber*)
- Anl. 9Anforderungen an die Energieeffizienz gemäß § 56a