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Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 (HSG 2014)

Fassungen (Gesetz)
ab 17.11.2023 — BGBl. I Nr. 146/2023
Gliederung Fassung vom 17.11.2023 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. HauptstückAllgemeine Bestimmungen
  1. § 1Geltungsbereich
  2. § 2Begriffsbestimmungen
  3. § 3Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften und Vertretungsstrukturen an den übrigen Bildungseinrichtungen
2. HauptstückVertretungseinrichtungen
1. AbschnittÖsterreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
  1. § 4Aufgaben der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
  2. § 5Rechte und Pflichten der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
  3. § 6Evidenz der Mitglieder der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
  4. § 7Infrastruktur der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
  5. § 8Organe der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
  6. § 9Bundesvertretung der Studierenden
  7. § 10Vorsitzendenkonferenzen
  8. § 11Aufgaben der Bundesvertretung der Studierenden
2. AbschnittHochschülerinnen- und Hochschülerschaften
  1. § 12Mitglieder und Aufgaben der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
  2. § 13Rechte und Pflichten der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
  3. § 14Infrastruktur der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
  4. § 15Organe der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
  5. § 16Hochschulvertretung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
  6. § 17Aufgaben der Hochschulvertretungen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
  7. § 18Organe gemäß § 15 Abs. 2
  8. § 19Studienvertretungen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
  9. § 20Aufgaben der Studienvertretungen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
  10. § 21Studierendenversammlung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
  11. § 22Tätigkeitsberichte
3. AbschnittVertretung von Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist
  1. § 23Aufgaben der Hochschulvertretungen und Studienvertretungen an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist
  2. § 24Rechte und Pflichten der Studierendenvertretungen an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist
  3. § 25Infrastruktur der Studierendenvertretungen an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist
  4. § 26Vertretungsstrukturen der Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist
  5. § 27Aufgaben der Hochschulvertretungen der Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist
  6. § 28Studienvertretung der Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist
  7. § 29Aufgaben der Studienvertretung der Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist
3. HauptstückOrganisation der Vertretungseinrichtungen
1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen über Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter
  1. § 30Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter
  2. § 31Rechtsfolgen der Tätigkeit als Studierendenvertreterin oder Studierendenvertreter
  3. § 32Entsendung von Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertretern
2. AbschnittVorsitzende und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter
  1. § 33Wahl, Abwahl und Rücktritt der oder des Vorsitzenden und der Stellvertreterinnen und Stellvertreter
  2. § 34Bezeichnung der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter
  3. § 35Aufgaben der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter
3. AbschnittOrganisatorische, wirtschaftliche und finanzielle Angelegenheiten
  1. § 36Organisation der Verwaltung
  2. § 37Wirtschaftsbetriebe
  3. § 38Finanzierung
  4. § 39Verteilung der Studierendenbeiträge
  5. § 40Budgetierung und Bilanzierung
  6. § 41Haushaltsführung
  7. § 42Rechtsgeschäfte
4. HauptstückWillensbildung der Mitglieder
1. AbschnittWahlen in die Organe
  1. § 43Durchführung der Wahlen in die Organe
  2. § 44Ausstellung einer Wahlkarte
  3. § 45Stimmabgabe mit einer Wahlkarte
  4. § 46Wahladministrationssystem
  5. § 47Wahlberechtigte
  6. § 48Wahlausschließungsgründe
  7. § 49Wahlwerbende Gruppen und Zustellungsbevollmächtigte
  8. § 50Zusammensetzung der Wahlkommissionen
  9. § 51Aufgaben der Wahlkommissionen und Unterwahlkommissionen
  10. § 52Wahlverfahren
  11. § 53Zuweisung der Mandate für die Bundesvertretung und die Hochschulvertretungen
  12. § 54Zuweisung der Mandate für die Studienvertretungen
  13. § 55Erlöschen von Mandaten
  14. § 56Einsprüche gegen die Wahl der Bundesvertretung
  15. § 57Einsprüche gegen die Wahlen der Hochschulvertretungen und der Studienvertretungen
  16. § 58Wahlwiederholung
  17. § 59Konstituierung der Bundesvertretung, der Hochschulvertretungen und der Studienvertretungen
  18. § 60Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung
2. AbschnittDirekte Mitbestimmung der Mitglieder
  1. § 61Antragsrecht
  2. § 62Urabstimmung
5. HauptstückAufsicht und Kontrolle
  1. § 63Aufsicht
  2. § 64Kontrollkommission
  3. § 65Aufgaben der Kontrollkommission
  4. § 66Rechnungshofkontrolle
6. HauptstückVerfahrens-, Übergangs- und Schlussbestimmungen
  1. § 67Verfahrensbestimmungen
  2. § 68Inkrafttreten
  3. § 69Außerkrafttreten
  4. § 70Übergangsbestimmungen
  5. § 71Vollziehung