Norm QEG× ▾ ‹›Gliederung Qualifizierte-Einrichtungen-Gesetz (QEG) Fassungen (Gesetz) ab 18.07.2024 — BGBl. I Nr. 85/2024 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute18.07.2024 BGBl. I Nr. 85/2024 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 18.07.2024 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAnerkennung und Aufsicht§ 1Anerkennung einer Qualifizierten Einrichtung für grenzüberschreitende Verbandsklagen§ 2Anerkennung einer Qualifizierten Einrichtung für innerstaatliche Verbandsklagen§ 3Gesetzlich anerkannte Qualifizierte Einrichtungen§ 4Aufsicht2. AbschnittBefugnisse einer Qualifizierten Einrichtung§ 5Unterlassungs- und Abhilfeanspruch3. AbschnittDrittfinanzierung§ 64. AbschnittPflichten der Qualifizierten Einrichtungen§ 7Allgemeine Informationsverpflichtungen§ 8Tätigkeitsbericht§ 9Pflichten der Qualifizierten Einrichtungen im Rahmen der Führung eines Verbandsklageverfahrens§ 10Berichtspflichten der Qualifizierten Einrichtungen5. AbschnittAufgaben der Aufsichtsbehörde§ 11Notifikation und Berichtspflichten der Aufsichtsbehörde§ 12Weitere Aufgaben der Aufsichtsbehörde6. AbschnittSchlussbestimmungen§ 13Vollziehung§ 14Umsetzungshinweis§ 15Inkrafttreten