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Entscheidung 10 Ob 21/12d×

Entscheidung 10 Ob 21/12d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0006604 Rechtssatz 20.12.1950Zivilrecht
Zur Parteistellung eines Verlassenschaftsgläubigers im Abhandlungsverfahren insbesondere bei jure crediti Einantwortung.
RS0006659 Rechtssatz 15.12.1937Zivilrecht
Ein Nachlassgläubiger, der eine Forderung zum Nachlass angemeldet hat, ist zur Anfechtung des Beschlusses berechtigt, mit dem ohne seine Einvernahme der Nachlass einem anderen Gläubiger an Zahlungsstatt überlassen wurde.
RS0007399 Rechtssatz 03.02.1993Zivilrecht
Ist strittig, ob eine Masseschuld aus der allgemeinen oder aus einer Sondermasse zu berichtigen ist und wer darüber zu entscheiden hat, liegt keine Entscheidung im Kostenpunkt vor (ausdrückliche Ablehnung von SZ 13/245).
RS0007622 Rechtssatz 25.02.1986Zivilrecht
Im Verfahren nach § 73 AußStrG sind die im Konkurs (jeweils) geltenden Vorschriften über die Aussonderungs- und Absonderungsansprüche, über die Masseforderungen und über die Konkursforderungen sinngemäß anzuwenden. § 73 AußStrG regelt die Rangordnung und de …
RS0007636 Rechtssatz 05.11.1975Zivilrecht
Als Masseforderungen kommen, zumal der Begriff dem Außerstreitgesetz fremd ist, bei sinngemäßer Anwendung des § 46 KO nur die dort aufgezählten Forderungen in Betracht.
RS0007645 Rechtssatz 20.06.1962Zivilrecht
Die Kosten des Verlassenschaftskurators sind Kosten der Verlassenschaft und stellen Abzugsposten des Nachlasses dar; sie sind daher auch bei einer Überlassung des Nachlasses an Zahlungsstatt, an erster Stelle zu befriedigen. Ist über den Nachlass kein Konku …
RS0013034 Rechtssatz 31.05.1990Zivilrecht
Bei Einantwortung aufgrund bedingter Erbserklärung hat der Erbe - ebenso wie der Vertreter des Nachlasses zuvor - dafür zu sorgen, dass die Befriedigung der Gläubiger nach der gesetzlichen Ordnung vor sich gehe und kein Gläubiger unrechtsmäßig begünstigt we …
RS0013042 Rechtssatz 19.05.1988Zivilrecht
Die Belohnung des Verlassenschaftskurators für eine Tätigkeit, welche der Erhaltung, Verwaltung und Bewirtschaftung der Masse diente und im Konkurs der Verlassenschaft vom Masseverwalter übernommen und verwertet werden kann, ist insoweit als Masseforderung …
RS0043352 Rechtssatz 28.01.1953Zivilrecht
Das Rechtsmittelgericht hat, wenn es überhaupt in der Rechtsfrage angerufen ist, die materiell-rechtliche Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung nach allen Richtungen hin zu prüfen.
RS0044267 Rechtssatz 04.06.1980Zivilrecht
Auch die Frage, ob und in welchem Range Kosten des Masseverwalters im Sinne des § 49 Abs 1 KO (Barauslagen, Belohnung für Mühewaltung) aus der Sondermasse zu berücksichtigen sind, betrifft den Kostenpunkt.
RS0064620 Rechtssatz 17.11.1987Zivilrecht
Für die insolvenzrechtliche Qualifikation von Abgabenforderungen ist nicht das Entstehen der Steuerschuld auf der Grundlage eines abgabenrechtlichen relevanten Sachverhalts, sondern die Verwirklichung dieses Sachverhalts selbst maßgeblich. Auf die Fälligkei …
RS0064815 Rechtssatz 07.06.1977Zivilrecht
Zur Frage der taxativen oder demonstrativen Aufzählung der Masseforderungen im Sinne des § 46 KO bzw des § 4 Abs 1 Z 4 KO.
RS0077987 Rechtssatz 08.11.1995Zivilrecht
Diese Bestimmung enthält eine taxative Aufzählung der Masseforderungen.
RS0128206;RS0128207 Rechtssatz 02.10.2012Zivilrecht
Die Pauschalgebühr für die Genehmigung der Pflegschaftsrechnung nach TP 7 lit c Z 2 GGG im Verfahren zur Überlassung einer überschuldeten Verlassenschaft an Zahlungs statt (§ 154 AußStrG) ist in sinngemäßer Anwendung der §§ 46 und 47 IO als Masseforderung ( …