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Entscheidung 10 Ob 25/22g×

Entscheidung 10 Ob 25/22g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0022706 Rechtssatz 30.11.1983Zivilrecht
Liegt das Verschulden des Rechtsanwaltes in der unterlassenen Aufklärung über die Notwendigkeit einer Prozesshandlung, ist über einen daraus abgeleiteten Schadenersatzanspruch der Prozess - auch in den dort in Betracht gekommenen rechtlichen Erwägungen - hy …
RS0023549 Rechtssatz 23.02.1955Zivilrecht
Zur Haftung eines Rechtsanwaltes als Vertragserrichter.
RS0038356 Rechtssatz 11.11.1971Zivilrecht
Der Rechtsanwalt hat seinem Klienten gegenüber in erster Linie Anspruch auf das vereinbarte Entgelt (§ 17 Abs 1 RAO). Besteht keine Vereinbarung, hat er Anspruch auf angemessenes Entgelt. Bei Ansprüchen, für die ein Tarif besteht, ist in der Regel nur der e …
RS0038369 Rechtssatz 08.03.1978Zivilrecht
Den AHR kommt normativer Charakter nicht zu; sie stellen aber doch ein kodifiziertes Sachverständigengutachten für jene anwaltlichen Leistungen dar, die im Rechtsanwaltstarifgesetz nicht geregelt werden, insbesondere für Leistungen des Rechtsanwalts in offi …
RS0038374 Rechtssatz 25.09.1979Zivilrecht
Die Standeswidrigkeit der Vermittlung öffentlich geförderter Wohnungen bewirkt als Verbotswidrigkeit keine Ungültigkeit der Provisionsvereinbarung. Für die Sittenwidrigkeit ist das bloße Vorliegen dieser Standeswidrigkeit nicht ausreichend (offen, ob das au …
RS0038770 Rechtssatz 08.01.1963Zivilrecht
Die standeswidrige Vereinbarung eines zu hohen Honorars durch einen Rechtsanwalt muss nicht sittenwidrig sein. Ihre Sittenwidrigkeit ist nach § 879 Abs 2 Z 4 ABGB zu beurteilen.
RS0041026 Rechtssatz 11.11.1969Zivilrecht
Die Feststellung der compensando eingewendeten Gegenforderung im Urteilsspruch bei dessen Fassung gemäß § 545 Abs 3 Geo ist einer Teilrechtskraft nicht fähig; der Rechtskraft fähig ist nur der Zuspruch der Differenz zwischen festgestellter Forderung und Geg …
RS0052157 Rechtssatz 28.06.1990Zivilrecht
Aus dem Wortlaut des § 5 AHR ergibt sich klar, daß die im einzelnen angeführten Bemessungsgrundlagen als Mindestbeträge nur dann herangezogen werden sollen, wenn sich nicht schon - also primär - auf Grund des Interesses des Auftraggebers oder aus der Sache …
RS0070775 Rechtssatz 21.12.1993Zivilrecht; Strafrecht
Jene Verrichtungen, die zwar von ungewöhnlichem Umfang, besonderer Schwierigkeit und Verantwortlichkeit oder mit besonderem Zeitaufwand verbunden sind, ihrer Art nach jedoch gewöhnlich mit der Verfassung einer rechtsgeschäftlichen Urkunde verbunden sind, du …
RS0070800 Rechtssatz 21.12.1993Zivilrecht
Der im § 3 NTG der Erhöhung der Wertgebühr vorausgesetzte "ungewöhnliche Umfang" bezieht sich nicht auf den Wert des Gegenstands, sondern auf die Weitläufigkeit der Tätigkeit, also etwa langwierige Verhandlungen mit den Parteien, Klärung undurchsichtiger Re …
RS0071999 Rechtssatz 25.04.1995Zivilrecht
Die Rangfolge der Rechtsgrundlagen für das Anwaltshonorar lautet 1. Parteienvereinbarung, 2. RATG und 3. angemessenes Entgelt nach § 1152 ABGB, wobei jede Rechtsgrundlage die nachfolgende ausschließt.
RS0112203 Rechtssatz 27.05.1999Zivilrecht
Gemäß § 9 RAO ist der Rechtsanwalt verpflichtet, die Rechte seiner Partei mit Gewissenhaftigkeit zu vertreten; diese Bestimmung ergänzt § 1009 ABGB, der den Gewalthaber verpflichtet, das ihm durch den Bevollmächtigungsvertrag aufgetragene Geschäft umsichtig …