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Entscheidung 11 Os 122/12v×

Entscheidung 11 Os 122/12v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0091702 Rechtssatz 20.06.1991Strafrecht
Ein Beschluß über die bedingte Entlassung ist einem Strafurteil so ähnlich, daß eine analoge Anwendung der Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme nach § 356 StPO durchaus zulässig erscheint, allerdings unter Ausklammerung der Einschränkungen (Z 1 bis 3), d …
RS0101213 Rechtssatz 20.06.1991Strafrecht
Die Vorschriften des XX.Hauptstückes der Strafprozeßordnung über die Wiederaufnahme des Strafverfahrens sind nicht nur zugunsten, sondern auch zum Nachteil des Beschuldigten (Verurteilten) auch auf Rechtsgebieten (hier: Beschluß über bedingte Entlassung) si …
RS0102097 Rechtssatz 23.05.1996Strafrecht
Die Grundzüge der zu § 68 Abs 2 StPO entwickelten Judikatur (vgl SSt 31/123; 11 Os 20/91) sind auch auf die (neu eingefügte) Regelung des Abs 3 des § 68 StPO anzuwenden und somit nicht nur die Richter von einer Entscheidung (in erster oder zweiter Instanz) …
RS0102726 Rechtssatz 06.08.1996Strafrecht
Nach nunmehr gesicherter Rechtsprechung ist die Wiederaufnahme gegen Beschlüsse auch zum Nachteil des Verurteilten unter analoger Anwendung der Bestimmungen des XX.Hauptstückes der Strafprozeßordnung über die Wiederaufnahme des Strafverfahrens (§§ 352 ff) z …
RS0125149 Rechtssatz 28.05.2009Strafrecht
Gemäß § 43 Abs 4 StPO ist ein Richter von der Entscheidung über einen Antrag auf Wiederaufnahme oder einen Antrag auf Erneuerung des Strafverfahrens ausgeschlossen, wenn er im Verfahren bereits als Richter tätig gewesen ist. Dies gilt auch für Rechtsmittelr …
RS0128223 Rechtssatz 25.09.2012Strafrecht
Ordnungswidrigkeiten, die ein Strafgefangener in der Zeit zwischen Rechtskraft des Beschlusses über seine bedingte Entlassung und seiner tatsächlichen Enthaftung begeht, sind nur nach §§ 108 ff StVG zu ahnden, sie können aber nicht Grundlage für eine Wieder …