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Entscheidung 11 Os 125/19w×

Entscheidung 11 Os 125/19w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0099087 Rechtssatz 25.02.1976Strafrecht
Bedingter Beweisantrag: Ablehnung bei Ausbleiben der Bedingung kann Verteidigungsrechte nicht beeinträchtigen (vgl EvBl 1971/243).
RS0099526 Rechtssatz 29.12.1970Strafrecht
Ein nur bedingungsweise (für den Fall der Unschlüssigkeit des Gerichts zwischen zwei vorliegenden Gutachten) gestellter Beweisantrag ist bei Ausbleiben der Bedingung (das Gericht folgte im Urteil einem der beiden Gutachten) mit dem bloßen Hinweis darauf abz …
RS0110798 Rechtssatz 15.09.1998Strafrecht
Nach § 252 Abs 1 Z 2a StPO erstrecken sich die mit Nichtigkeit bewehrten Verlesungsbeschränkungen nicht auf gerichtliche Vernehmungen, bei denen die Parteien Gelegenheit zur Beteiligung hatten (§§ 162a, 247 StPO). Dabei ist es - weil das Gesetz insoweit kei …
RS0111315 Rechtssatz 02.12.1998Strafrecht
Eine Entschlagungserklärung kann auch schon vor der Hauptverhandlung (zum Beispiel schriftlich) abgegeben werden. Ob sie ausreichend und unbedenklich ist, entscheidet das Gericht.
RS0113755 Rechtssatz 06.06.2000Strafrecht
Beurteilt ein Gericht nicht nur die im Anklagetenor genannte Tat in rechtlicher Hinsicht abweichend von der Anklage, spricht es den Angeklagten vielmehr - wenngleich ohne Abgehen von dem der Anklage (als Gesamtheit) zugrunde liegenden Sachverhalt - statt de …
RS0117928 Rechtssatz 02.07.2003Strafrecht
Ein entschlagungsberechtigter Zeuge hat kein korrespondierendes Recht, bei der Hauptverhandlung nicht zu erscheinen. Erklärt er aber bereits davor unmissverständlich, vom Entschlagungsrecht Gebrauch machen zu wollen, hat der Antragsteller darzutun, weshalb …
RS0118084 Rechtssatz 30.09.2003Strafrecht
Einen Entfall des Entschlagungsrechts bei Hervorkommen neuer Beweisergebnisse (nach Durchführung einer kontradiktorischen Vernehmung im Sinn des § 162a StPO) sieht das Gesetz nicht vor.
RS0119260 Rechtssatz 13.07.2004Strafrecht
Jedenfalls seit Geltung des durch BGBl 1994/507 eingefügten § 28a GOG ist ein Verstoß gegen die Geschäftsverteilung aus § 281 Abs 1 Z 1 StPO grundsätzlich relevant.
RS0128501 Rechtssatz 12.12.2012Strafrecht
Eine wirksame Ausübung der Verteidigungsrechte im Rahmen einer kontradiktorischen Vernehmung setzt voraus, dass dem Beschuldigten nicht nur Ort und Zeit der Beweistagsatzung, sondern auch der Gegenstand der Befragung bekannt gegeben wurden. Eine Zeugenverne …
RS0128942 Rechtssatz 09.07.2013Strafrecht
Anknüpfungsdelikte, die nicht von der Subsidiaritätsklausel des § 107b Abs 5 StGB umfasst sind, werden ihrerseits grundsätzlich vom jeweiligen Tatbestand des § 107b StGB verdrängt (Spezialität), es sei denn, der Täter setzt ‑ neben den von § 107b StGB umfas …
RS0132318 Rechtssatz 16.10.2018Strafrecht
Die Verwirklichung des Qualifikationstatbestands des § 107b Abs 4 zweiter Fall StGB ist - ähnlich wie beim Grundtatbestand des § 107b Abs 1 StGB - anhand (nicht schematischer, sondern) einzelfallbezogener Betrachtung der Faktoren Art, Intensität und Anzahl …
RS0132989 Rechtssatz 18.02.2020Strafrecht
Durch die Einführung des § 107b Abs 4 erster Satz zweiter Fall StGB ist eine nachträgliche planwidrige Lücke des § 32 Abs 5 GOG eingetreten, die ‑ nach dessen Telos ‑ im Wege der Analogie zu schließen ist. Demzufolge muss die Geschäftsverteilung eines Lande …