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Entscheidung 11 Os 126/19t×

Entscheidung 11 Os 126/19t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0090829 Rechtssatz 18.03.1982Strafrecht
Für die Annahme einer Konsumation ist die Identität des verletzten Rechtsguts nicht erforderlich. Maßgebend für die Annahme einer Begleittat bei einem idealkonkurrierenden Zusammentreffen mehrerer Tatbestände (hier: § 87 StGB und § 125 StGB) ist, daß die fr …
RS0091146 Rechtssatz 13.05.1986Strafrecht
Spezialität setzt voraus, dass zwei Deliktstypen zueinander im Verhältnis von Gattung und Art stehen, dass also ein Deliktstypus sämtliche Merkmale des anderen, darüber hinaus aber noch zusätzliche (Merkmale) enthält. Davon, dass der Tatbestand der Blutscha …
RS0091179 Rechtssatz 11.11.1980Strafrecht
Konsumtion nur dann, wenn eine wertabwägende Auslegung der formell erfüllten verschiedenen Tatbestände zeigt, dass durch die Unterstellung der Tat unter einen Tatbestand der deliktische Gesamtunwert des gesamten Sachverhalts bereits für sich allein abgegolt …
RS0091453 Rechtssatz 17.01.1979Strafrecht
Eine Begleittat ist (im Gegensatz zur Deckungshandlung) nur dann straflos, wenn sie für die Haupttat typisch ist (weil in der Regel mit deren Verwirklichung einhergehend) und zu dieser einen wesentlich geringeren Unrechtsgehalt aufweist (dies ist im Verhält …
RS0095004 Rechtssatz 20.06.1995Strafrecht
- Vaginalpenetration mit dem Finger Ob eine digitale Vaginalpenetration dem Beischlaf gleichzusetzen ist, muss strikt einzelfallbezogen nach der Summe der Auswirkungen und Begleiterscheinungen eines solchen Sexualangriffes beurteilt werden. Als Vergleichskr …
RS0095109 Rechtssatz 09.09.1960Strafrecht
Zum Tatbild ist keineswegs erforderlich, daß dem Opfer einer Schändungshandlung diese bewußt wird und daß es deren sexuellen Sinn versteht (SSt 17/163; 21/54; Nowakowski 154). Selbst dann, wenn das Kind diese Handlungen aus welchem Grund immer gewollt hätte …
RS0113812 Rechtssatz 28.06.2000Strafrecht
Im Fall einer einzigen Tat ist ohne ausdrückliche gesetzliche Anordnung prinzipiell von (echter) Idealkonkurrenz auszugehen. Soll gleichwohl Subsidiarität gelten, bedarf es einer zweifelsfreien Begründung, die in Abweichung von diesem Grundsatz die Annahme …
RS0114590 Rechtssatz 25.01.2001Strafrecht
Der Tatbestand der Schändung nach § 205 StGB kommt nur zur Anwendung, wenn das Opfer im Tatzeitpunkt das 14. Lebensjahr überschritten hat, weil § 205 StGB bei Unmündigen vom Verbrechen nach § 207 StGB verdrängt wird.
RS0120163 Rechtssatz 08.09.2005Strafrecht
Tatopfer kann nur eine unmündige Person sein; dabei ist es nicht entscheidend, ob das Opfer den Sexualbezug der Handlung erkennen kann. Auch Säuglinge und Schlafende kommen als Opfer in Betracht.
RS0124022 Rechtssatz 05.08.2008Strafrecht
Eine typische Begleittat liegt vor, wenn die Verwirklichung eines bestimmten Deliktstypus regelmäßig mit der Erfüllung eines anderen Deliktstypus verbunden ist und die Begleittat im Verhältnis zur Haupttat einen wesentlich geringeren Unwertgehalt aufweist. …
RS0132647 Rechtssatz 21.05.2019Strafrecht
Nach gefestigter jüngerer Rechtsprechung erfüllt jede digitale (Vaginal‑)Penetration das Tatbild (einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung).
RS0132891 Rechtssatz 10.12.2019Strafrecht
Weil kein Scheinkonkurrenztypus eingreift, ist von echter Konkurrenz zwischen § 205 Abs 1 StGB und § 206 Abs 1 StGB einerseits und § 205 Abs 2 StGB und § 207 Abs 1 StGB andererseits auszugehen.