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Entscheidung 11 Os 131/10i×

Entscheidung 11 Os 131/10i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0073118 Rechtssatz 07.03.2001Strafrecht
Die digitale Analpenetration stellt einen besonders massiven Eingriff in die Intimsphäre dar, und zwar weitgehend unabhängig davon, mit welchem Mittel die - jeweils fallbezogen als geschlechtliche Handlung anzusehende - Penetration erfolgt, zumal ein solche …
RS0094905 Rechtssatz 18.10.1989Strafrecht
Unter geschlechtlichen Handlungen, die dem Beischlaf gleichzusetzen, das heißt nach dem allgemeinen Verständnis in der Summe ihrer Auswirkungen und Begleiterscheinungen einem solchen vergleichbar sind, ist "jede auf Befriedigung des Geschlechtstriebes geric …
RS0095004 Rechtssatz 20.06.1995Strafrecht
- Vaginalpenetration mit dem Finger Ob eine digitale Vaginalpenetration dem Beischlaf gleichzusetzen ist, muss strikt einzelfallbezogen nach der Summe der Auswirkungen und Begleiterscheinungen eines solchen Sexualangriffes beurteilt werden. Als Vergleichskr …
RS0095213 Rechtssatz 12.09.1991Strafrecht
Auch das Einführen eines Fingers in den After eines Menschen kann eine unzüchtige Handlung sein. Kann doch bei den notorischen Praktiken homosexuellen und heterosexuellen Charakters nicht gesagt werden dass der After grundsätzlich nicht zur Geschlechtssphär …
RS0095389 Rechtssatz 07.12.1982Strafrecht
In sich geschlossene (kumulativ zusammengefasste), aber rechtlich gleichwertige Tatbestände; daher diesbezüglich unterlaufener Subsumtionsirrtum (§ 281 Abs 1 Z 10 StPO) kein Nachteil im Sinne des § 290 Abs 1 StPO (EvBl 1981/108, 118).
RS0115232 Rechtssatz 21.06.2001Strafrecht
Auch die digitale Analpenetration ist grundsätzlich als eine dem Geschlechtsverkehr gleichzusetzende Handlung anzusehen. Bei jeder (vaginalen, oralen oder analen) Penetration kommt es nämlich darauf an, ob sie in Summe der Auswirkungen dem Beischlaf verglei …
RS0116530 Rechtssatz 26.06.2002Strafrecht
Ob eine geschlechtliche Handlung als dem Beischlaf gleichzusetzend zu bewerten ist, ist nicht abstrakt, sondern an Hand einer Gesamtbetrachtung ihrer fallspezifischen Ausprägung von Täter- und Opferseite her zu beantworten, wobei auch das geringe Alter des …
RS0120457 Rechtssatz 13.12.2005Strafrecht
Aus § 206 Abs 4 StGB idgF folgt zwingend, dass die Penetration mit einem Gegenstand das Tatbestandsmerkmal „einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung" erfüllt, sofern sie ein zur Geschlechtssphäre gehörendes Organ des Opfers betrifft. …
RS0121847 Rechtssatz 29.03.2007Strafrecht
Erpressung nach § 144 Abs 1 StGB ist nur dann anzunehmen, wenn das Tatopfer mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einem Verhalten genötigt wird, das unmittelbar die Vermögensschädigung herbeiführt. Setzt daher der Täter ein Nötigungsmittel zur Bekann …
RS0126605 Rechtssatz 17.02.2011Strafrecht
Die für die Qualifikation des § 201 Abs 2 erster Fall StGB erforderliche schwere Körperverletzung kann sowohl aus der Anwendung der Gewalt als auch unmittelbar aus der Durchführung des Beischlafs oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen H …