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Entscheidung 11 Os 51/18m×

Entscheidung 11 Os 51/18m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0019667 Rechtssatz 17.05.1983Zivilrecht; Strafrecht
Auch ein Preisnachlaß, der nicht schon bei der Kalkulation des Preises berücksichtigt wurde, sondern letztlich nur unter Verzicht auf einen Teil des Gewinns (oder unter Inkaufnahme eines Verlusts) gewährt wird, steht als aus dem Geschäft entspringender Nutz …
RS0089808 Rechtssatz 14.04.1969Strafrecht
Mittäterschaft liegt vor, wenn mehrere Personen den Tatbestand einer bestimmten strafbaren Handlung im bewussten und gewollten Zusammenwirken erfüllen, ohne dass es erforderlich wäre, dass jeder der mehreren Täter für sich allein den gesamten Tatbestand ver …
RS0094733 Rechtssatz 29.09.1993Strafrecht
Die Tathandlung liegt in einer missbräuchlichen Vornahme (oder Unterlassung) eines Rechtsgeschäftes oder einer sonstigen Rechtshandlung. Ein rein faktisches Handeln zum Nachteil des Machtgebers ohne rechtlichen Charakter kommt demnach als Tathandlung der Un …
RS0094787 Rechtssatz 03.12.1987Strafrecht
Anfechtbarkeit oder Rechtsungültigkeit der missbräuchlichen Verfügung sind für den Schadenseintritt bedeutungslos (SSt 41/64).
RS0094836 Rechtssatz 24.11.1988Strafrecht
Ob ein effektiver Vermögensnachteil eingetreten ist, ist durch Vergleich der Vermögenslage vor und nach der missbräuchlichen Handlung im Wege der Gesamtsaldierung zu ermitteln. Dieser Schaden kann durch Verminderung der Aktiven, Vermehrung der Passiven, Ent …
RS0095462 Rechtssatz 17.01.1979Strafrecht
Schadensgutmachung und "präsenter Deckungsfonds" sind für die Tatbestandsmäßigkeit des § 153 StGB ohne Bedeutung.
RS0099015 Rechtssatz 15.09.1977Strafrecht
Der dem anderen zugefügten Vermögensnachteil muss kein dauernder sein; der Wille, den Schaden später abdecken zu können und nicht mit einem bleibenden Schaden gerechnet zu haben, ist daher irrelevant.
RS0111533 Rechtssatz 13.10.1998Strafrecht
Haben beide Teile auf die tatsächliche Verlesung beziehungsweise Vorführung von in § 252 Abs 1 beziehungsweise Abs 2 StPO bezeichneten Schriftstücken beziehungsweise Aufzeichnungen verzichtet, ist die Art, wie ein solches Beweismittel in der Hauptverhandlun …
RS0126738 Rechtssatz 16.03.2011Strafrecht
Wenn dem Angeklagten im Zuge seiner Vernehmung seine früheren Aussagen gemäß § 245 Abs 1 vierter Satz StPO vorgehalten worden sind, sind diese solcherart in der Hauptverhandlung gesetzmäßig vorgekommen und demnach bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen.
RS0130418 Rechtssatz 11.11.2015Strafrecht
Der von § 153 StGB verlangte Vermögensnachteil muss unmittelbar durch den Missbrauch der Vertretungsbefugnis entstehen und nicht etwa erst durch eine zusätzliche Handlung des Machtgebers oder eines Dritten.