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Entscheidung 11 Os 76/11b×

Entscheidung 11 Os 76/11b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0092267 Rechtssatz 14.10.1980Strafrecht
Mit dem Einwand, eine im § 64 Abs 1 Z 4 StGB genannte Auslandstat sei in Österreich nicht strafbar, wird der Nichtigkeitsgrund des § 281 Z 9 lit b StPO geltend gemacht.
RS0092377 Rechtssatz 08.02.1990Strafrecht
Urteilsaufhebung wegen Feststellungsmangels betreffend die Strafbarkeit des Erwerbes und Besitzes von Kokain in der Dominikanischen Republik und deren allfälliger Verjährung.
RS0098377 Rechtssatz 19.11.1963Strafrecht
Über den Umfang der Begründungspflicht bei gerichtlichen Entscheidungen insbesondere in Ansehung der Beweiswürdigung.
RS0098541 Rechtssatz 01.02.1972Strafrecht
Das Gericht hat in gedrängter Darstellung jene entscheidenden Tatsachen bezeichnet, die es als erwiesen annimmt, und die Gründe für diese Annahme angeführt. Es liegt im Wesen der freien Beweiswürdigung, dass das Schöffengericht eine der mehreren sich aus de …
RS0098717 Rechtssatz 05.05.1981Strafrecht
Das Gericht muss nicht zu jedem Vorbringen des Angeklagten Stellung nehmen. Es genügt, wenn das Urteil in gedrängter Form, aber nicht oberflächlich, unter anderem auch begründet, wie es zur Überzeugung von der Richtigkeit seiner Annahme gelangte (SSt 27/63, …
RS0099049 Rechtssatz 22.04.1987Strafrecht
Durch die Wiederholung der Hauptverhandlung verliert die vorangegangene ihre rechtliche Bedeutung. Daraus folgt, dass im Fall der Vertagung einer Hauptverhandlung und deren Wiederholung gemäß § 276a StPO formale Voraussetzung zur Geltendmachung des Nichtigk …
RS0106642 Rechtssatz 22.01.1997Strafrecht
Das Schöffengericht ist nach § 270 Abs 2 Z 5 StPO von vornherein nur zu einer gedrängten Darstellung der Urteilsgründe, jedoch nicht dazu verhalten, den vollständigen Inhalt sämtlicher Zeugenaussagen und sonstiger Beweise zu erörtern.
RS0117446 Rechtssatz 27.03.2003Strafrecht
Ableitung erheblicher Bedenken "aus den Akten" bedeutet die Bezugnahme auf konkrete Beweismittel.
RS0117498 Rechtssatz 10.04.2003Strafrecht
Werden Unklarheiten über Zeit und Ort der Tat behauptet, so hat die Verfahrensrüge nach § 281 Abs 1 Z 3 StPO deutlich zu machen, weshalb Zeit und Ort zur Individualisierung der Tat erforderlich sein sollen (WK-StPO § 281 Rz 290).
RS0117928 Rechtssatz 02.07.2003Strafrecht
Ein entschlagungsberechtigter Zeuge hat kein korrespondierendes Recht, bei der Hauptverhandlung nicht zu erscheinen. Erklärt er aber bereits davor unmissverständlich, vom Entschlagungsrecht Gebrauch machen zu wollen, hat der Antragsteller darzutun, weshalb …
RS0117961 Rechtssatz 06.08.2003Strafrecht
Die Tatsachenrüge ermöglicht nicht, ohne direkten Bezug zu aktenkundigem Beweismaterial bloß aus Erwägungen der Tatrichter Bedenken abzuleiten.
RS0119552 Rechtssatz 15.12.2004Strafrecht
Ein Schuldspruch wegen nur pauschal individualisierter gleichartiger Taten (indem also die - wenngleich selbständigen - Taten [bei sonstiger Nichtigkeit aus Z 3] nur gegen andere, aber nicht untereinander abgegrenzt werden; sog gleichartige Verbrechensmenge …
RS0120226 Rechtssatz 28.09.2005Strafrecht
Soweit der Ausspruch nach § 260 Abs 1 Z 1 StPO - neben einer in der Anführung der in den Entscheidungsgründen festgestellten entscheidenden Tatsachen bestehenden Ordnungsfunktion - eine sichere Individualisierungsgrundlage bezweckt, streiten daraus resultie …