Rechtstracker.at
Entscheidung 11 Os 82/18w×

Entscheidung 11 Os 82/18w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0098111 Rechtssatz 27.01.1981Strafrecht
Die Bestimmungen des § 238 StPO gehören nicht zu den auch im Rechtsmittelverfahren gegen Urteile der Bezirksgerichte und Einzelrichter des Gerichtshofs zu beachtenden Vorschriften.
RS0118060 Rechtssatz 30.09.2003Strafrecht
Als Antrag wird nur ein deutlich und bestimmt formuliertes Begehren aufgefasst.
RS0122373 Rechtssatz 08.08.2007Strafrecht
Das Grundrecht auf ein faires Verfahren enthält als Teilgarantie das Recht auf Begründung von Entscheidungen. Gibt das Oberlandesgericht im Gerichtstag zur öffentlichen Verhandlung über die Strafberufung seine Erwägungen über die Abstandnahme von der beantr …
RS0124362 Rechtssatz 13.11.2008Strafrecht
In erster Instanz unterlassene - nicht anders als erfolgreich wegen eines Verfahrens- oder Begründungsmangels angefochtene - Feststellungen können vom Berufungsgericht nur nach Maßgabe des vierten und fünften Abschnitts des XVII. (seit 1. Jänner 2008: 14.) …
RS0132297 Rechtssatz 16.10.2018Strafrecht
Auch im Berufungsverfahren gestellte Beweisanträge müssen gemäß § 473 Abs 1 erster Satz iVm § 222 Abs 1 StPO die Erfordernisse des § 55 Abs 1 StPO erfüllen, um im Fall ihrer Ablehnung eine aus Art 6 MRK ableitbare Begründungspflicht des Berufungsgerichts (z …
RS0132298 Rechtssatz 16.10.2018Strafrecht
Es besteht keine Verpflichtung des Berufungsgerichts, sich in der Berufungsentscheidung mit (bloß) vorgelegten – in der Berufungsverhandlung mangels Verlesung nicht prozessförmig vorgekommenen – Urkunden auseinanderzusetzen. Nicht prozessförmig vorgekommene …
RS0132299 Rechtssatz 16.10.2018Strafrecht
Die StPO verlangt – im Einklang mit der Rechtsprechung des EGMR – in Betreff mangelnder Bedenken an im Urteil erster Instanz enthaltenen Feststellungen keine über § 270 Abs 2 Z 5 (§ 489 Abs 1 zweiter Satz [§ 474]) StPO hinausgehenden Erwägungen. §§ 2 Abs 2, …