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Entscheidung 12 Os 12/15d×

Entscheidung 12 Os 12/15d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0099939 Rechtssatz 25.07.1979Strafrecht
Keine (zweifelsfreie) Zurückziehung der Nichtigkeitsbeschwerde durch die Erklärung, daß "die Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde entfällt".
RS0100945 Rechtssatz 21.05.1951Strafrecht
Der Nichtigkeitsgrund nach § 345 Abs 1 Z 9 StPO kann ausschließlich aus dem Wahrspruch der Geschwornen selbst abgeleitet werden, niemals aber aus der von dem Obmann der Geschwornen gemäß § 331 Abs 3 StPO zu verfassenden Niederschrift. Definition des Begriff …
RS0100947 Rechtssatz 06.08.1991Strafrecht
Eine Unrichtigkeit der Rechtsbelehrung darf weder aus der - gemäß § 331 Abs 2 StPO abzufassenden - Niederschrift der Geschwornen noch aus dem Wahrspruch selbst abgeleitet werden.
RS0101020 Rechtssatz 03.10.1957Strafrecht
Die Antwort der Geschwornen ist undeutlich, wenn sie mehrere Deutungen zulässt und daher nicht klar erkennen lässt, welchen Sinn ihr die Geschwornen beigelegt haben, und sie ist unvollständig, wenn die Geschwornen eine Frage unberechtigter Weise nicht beant …
RS0115549 Rechtssatz 27.06.2001Strafrecht
Weil die Niederschrift der Geschworenen eine kurze Begründung für ihre Beweiswürdigung darstellt, kann sie nicht gleichzeitig deren Gegenstand bilden. Obwohl sie dem Hauptverhandlungsprotokoll anzuschließen ist (§ 332 Abs 6 StPO) und solcherart zu "den Akte …
RS0119071 Rechtssatz 25.05.2004Strafrecht
Die Instruktionsrüge ist nicht am Gesetz orientiert, wenn sie die Ausführungen in der schriftlichen Rechtsbelehrung übergeht oder nicht darlegt, welcher konkrete Belehrungsinhalt unrichtig sein oder unter dem Gesichtspunkt irreführender Unvollständigkeit fe …
RS0119549 Rechtssatz 07.12.2004Strafrecht
Eine prozessordnungsgemäße Ausführung der Instruktionsrüge (Z 8) verlangt den Vergleich der tatsächlich erteilten Rechtsbelehrung mit deren nach § 321 Abs 2 StPO erforderlichem Inhalt und die darauf gegründete deutliche und bestimmte Darstellung der Unricht …
RS0122944 Rechtssatz 05.12.2007Strafrecht
Eine Fragenrüge, welche nicht darlegt, aus welchem Grund es entgegen dem Gesetzeswortlaut (§§ 317 Abs 2, 330 Abs 2 StPO) nicht zulässig gewesen sein soll, nur eine Hauptfrage nach schweren Raub ohne uneigentliche Zusatzfrage (§ 316 StPO) nach unqualifiziert …