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Entscheidung 12 Os 189/10a×

Entscheidung 12 Os 189/10a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0089897 Rechtssatz 22.08.1978Strafrecht
Freiwilligkeit des Rücktritts nur dann, wenn der Täter von der Tatvollendung Abstand nimmt, obwohl er dieselbe noch für möglich gehalten hat.
RS0094607 Rechtssatz 22.04.1986Strafrecht
Die Vereitelung oder Schmälerung der Gläubigerbefriedigung ist in Fällen einer bloß scheinbaren Vermögensverringerung vollendet, sobald der durch die Manipulation scheinbar verringerte Befriedigungsfonds Gegenstand einer seine Verwertung betreffenden Dispos …
RS0105932 Rechtssatz 06.11.1996Strafrecht
Das Entschlagungsrecht der im § 152 Abs 1 Z 5 (auch Abs 2) StPO bezeichneten Personen (hier: Mitarbeiter einer anerkannten Einrichtung zur psychosozialen Beratung und Betreuung) steht nicht zur alleinigen Disposition des Angeklagten. Es kann daher durch ein …
RS0115184 Rechtssatz 11.06.2001Strafrecht
Vollendet ist das Verbrechen der betrügerischen Krida nur dann, wenn feststeht, dass ein Gläubiger infolge eines das Vermögen verringernden Verhaltens des Schuldners eine Forderung nur zum Teil oder gar nicht beglichen erhält. Die Tathandlung muss eine Ursa …
RS0126777 Rechtssatz 29.03.2011Strafrecht
Der Strafaufhebungsgrund gemäß § 16 Abs 1 StGB kann beim Tatbestand der betrügerischen Krida nach § 156 StGB dann vorliegen, wenn der Täter eine Gläubigerbenachteiligung dadurch verhindert, dass er die Vermögensverhältnisse des Schuldners richtig und vollst …
RS0126779 Rechtssatz 29.03.2011Strafrecht
Die Vorlage eines Scheinvertrags über eine (gar nicht erfolgte) Vermietung eines Teils einer Liegenschaft begründet jedenfalls eine den in § 156 Abs 1 StGB beispielhaft genannten Begehungsformen entsprechende Tathandlung.
RS0126784 Rechtssatz 29.03.2011Strafrecht
Eine bloße Verzögerung der Befriedigung lässt den Deliktserfolg des § 156 Abs 1 StGB noch nicht eintreten, zumal darin weder ein „Schmälern“ im Sinn einer zumindest reduzierten Befriedigung noch ein „Vereiteln“ im Sinn der Herbeiführung eines totalen Befrie …
RS0126785 Rechtssatz 29.03.2011Strafrecht
Eine bereits vollendete effektive Gläubigerschädigung aufgrund scheinbarer Vermögensverringerung ist dann anzunehmen, wenn die Befriedigung des Gläubigers entweder bereits faktisch unmöglich ist (etwa weil das Exekutionsverfahren erfolglos geblieben ist ode …