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Entscheidung 13 Os 115/16k×

Entscheidung 13 Os 115/16k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0013731 Rechtssatz 29.11.2000Strafrecht
Die Beteiligungsform, in welcher die strafbare Handlung begangen wird (§ 12 StGB), betrifft keine nach § 281 Abs 1 Z 5 StPO entscheidende, also für Schuldspruch oder Subsumtion maßgebliche Tatsache (auch 13 Os 67, 68/99).
RS0091146 Rechtssatz 13.05.1986Strafrecht
Spezialität setzt voraus, dass zwei Deliktstypen zueinander im Verhältnis von Gattung und Art stehen, dass also ein Deliktstypus sämtliche Merkmale des anderen, darüber hinaus aber noch zusätzliche (Merkmale) enthält. Davon, dass der Tatbestand der Blutscha …
RS0100226 Rechtssatz 29.04.1955Strafrecht
Der Oberste Gerichtshof muss sich, soweit die Nichtigkeitsbeschwerde zuungunsten des Angeklagten erhoben wurde, auch bei Mängeln der rechtlichen Beurteilung auf die Überprüfung beschränken, ob der geltend gemachte Nichtigkeitsgrund in der in der Beschwerde …
RS0101841 Rechtssatz 24.11.1992Strafrecht
Weisungen dürfen nicht in das Urteil aufgenommen werden.
RS0113812 Rechtssatz 28.06.2000Strafrecht
Im Fall einer einzigen Tat ist ohne ausdrückliche gesetzliche Anordnung prinzipiell von (echter) Idealkonkurrenz auszugehen. Soll gleichwohl Subsidiarität gelten, bedarf es einer zweifelsfreien Begründung, die in Abweichung von diesem Grundsatz die Annahme …
RS0116655 Rechtssatz 08.08.2002Strafrecht
Bei einem alternativen Mischdelikt kann die rechtliche Annahme einer von mehreren als verwirklicht angesehenen Alternativen aus § 281 Abs 1 Z 10 StPO nicht angefochten werden (hier: § 129 Z 1 StGB durch Einsteigen und Einbrechen).
RS0116732 Rechtssatz 06.08.2002Strafrecht
Offenbar unzureichend ist eine Begründung, welche den Gesetzen folgerichtigen Denkens oder grundlegenden Erfahrungssätzen widerspricht (WK-StPO § 281 Rz 444).
RS0117516 Rechtssatz 01.04.2003Strafrecht
Gegenstand der Tatsachenrüge kann nur Beweismaterial sein, das spätestens zur Zeit der Hauptverhandlung zu den Akten gekommen ist.
RS0119089 Rechtssatz 27.05.2004Strafrecht
Der Ausspruch des Gerichtshofes über entscheidende Tatsachen ist nur dann im Sinn des § 281 Abs 1 Z 5 dritter Fall StPO mit sich selbst im Widerspruch, wenn entweder zwischen Feststellungen (in den Entscheidungsgründen) und deren zusammenfassender Wiedergab …
RS0120887 Rechtssatz 20.06.2006Strafrecht
Über die Erteilung einer Weisung nach §§ 50 f StGB hat das Gericht gemäß § 494 Abs 1 StPO mit Beschluss zu entscheiden, der (nur) mit Beschwerde an den übergeordneten Gerichtshof bekämpft werden kann (§ 498 Abs 1 StPO). Weisungen sind daher der Anfechtung m …
RS0124022 Rechtssatz 05.08.2008Strafrecht
Eine typische Begleittat liegt vor, wenn die Verwirklichung eines bestimmten Deliktstypus regelmäßig mit der Erfüllung eines anderen Deliktstypus verbunden ist und die Begleittat im Verhältnis zur Haupttat einen wesentlich geringeren Unwertgehalt aufweist. …
RS0124172 Rechtssatz 27.08.2008Strafrecht
Bei umfangreichem Aktenmaterial bedarf es zu prozessförmiger Ausführung einer Verfahrensrüge der genauen Angabe der Fundstelle des kritisierten Vorgangs beziehungsweise von Antragstellung oder Widerspruch.
RS0128225 Rechtssatz 02.10.2012Strafrecht
Exklusivität kommt nicht in Betracht, wenn die zusammentreffenden strafbaren Handlungen übereinstimmende, mithin nicht - wie für Exklusivität erforderlich - widerstreitende Merkmale enthalten. In solchen Fällen kommt nur Verdrängung im Wege von Scheinkonkur …
RS0131254 Rechtssatz 26.01.2017Strafrecht
Die Tatbestände des Betrugs und des betrügerischen Anmeldens zur Sozialversicherung oder Bauarbeiter‑Urlaubs‑ und Abfertigungskasse stehen zueinander im Verhältnis echter Konkurrenz.
RS0131506 Rechtssatz 17.05.2017Strafrecht
Die Tatbestände des Betrugs und der organisierten Schwarzarbeit stehen zueinander im Verhältnis echter Konkurrenz.
RS0131507 Rechtssatz 17.05.2017Strafrecht
Die Tatbestände des betrügerischen Anmeldens zur Sozialversicherung oder Bauarbeiter‑Urlaubs‑ und Abfertigungskasse sowie der organisierten Schwarzarbeit stehen zueinander im Verhältnis echter Konkurrenz.
RS0131508 Rechtssatz 17.05.2017Strafrecht
§ 153d Abs 3 StGB normiert einen alternativen Mischtatbestand, indem er wahlweise zwei Spielarten repetitiver Kriminalität mit einer gegenüber den Grundtatbeständen erhöhten Strafdrohung versieht (vgl EBRV 689 BlgNR 25. GP 25).